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Netzdienliche Steuerung

Zustimmung zur netzdienlichen Steuerung

Eine Million Elektrofahrzeuge bis 2020, sechs Millionen bis 2030 – das sind die Ziele der Bundesregierung für Elektromobilität. Für den zu erwartenden Boom an Elektroautos muss nicht nur die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden, sondern auch das Stromnetz gerüstet sein. Sie können dazu beitragen!

Eine Anlage ist dann netzdienlich, wenn Sie als Betreiber der Anlage dem Netzbetreiber Messdaten bereitstellen und die Steuerung der Anlage im Bedarfsfall gestatten. Die netzdienliche Steuerung trägt zur Versorgungssicherheit bei:

  • Vermeidung kritischer Netzsituation bzw. -engpässe bei hohem Verbrauch,
  • netzdienliches Lastmanagement, um die Überlastung von Betriebsmitteln (Transformatoren, Schaltern, ... ) zu vermeiden,
  • Sicherung der Versorgungsqualität (Spannung) und
  • Reduzierung der Netzausbaukosten zur Minimierung der Netznutzungsentgelte.

Auf Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Netzdaten und in Abhängigkeit von der Netzauslastung werden die Ladezeitpunkte der Fahrzeuge ggf. verschoben oder die Ladeleistung eingeschränkt, was zu längeren Ladezeiten führen kann. Der steuernde Eingriff durch die DONETZ erfolgt aber nur im Ausnahmefall aufgrund der oben genannten Punkte. I.d.R. können Sie davon ausgehen, dass Ihnen die Ladeeinrichtung ohne Einschränkungen zur Verfügung steht.

Ihre Ladeeinrichtung wird dazu lediglich mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet, das uns einerseits die Messdaten zur Verfügung stellt und andererseits ein Steuersignal des Netzbetreibers verarbeitet. Damit ist der Strombezug des Elektrofahrzeugs getrennt vom übrigen Stromverbrauch.

Dieses Ziel wird auch vom Gesetzgeber verfolgt und gefördert, beispielsweise durch Regelungen wie § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wonach auf Strom, der über steuerbare Verbrauchseinrichtungen bezogen wird, ein geringeres Netzentgelt gezahlt werden muss.

Eine mögliche Steuerung bzw. Unterbrechung der Fahrzeugladung ist eher in Hochlastzeiten zu erwarten. Hochlastzeiten entstehen verbrauchsbedingt und überwiegend in der Winterzeit bzw. in den Tagstunden (08:00 - 18:00 Uhr). Eine pauschale Festlegung möglicher Schaltzeiten ist zurzeit leider nicht möglich, weil Erfahrungswerte fehlen und die jeweilige Situation in den Ortsnetzen individuell betrachtet werden muss.

Aktuell erfolgt bei DONETZ noch keine netzdienliche Steuerung, da dies aufgrund der geringen Zahl an Ladeeinrichtungen noch nicht erforderlich ist. Wenn tatsächlich steuernd eingegriffen werden muss, stellt DONETZ sicher, dass durch ausreichend lange Ladezeiten (überwiegend in der Nacht) die Nachladung der Fahrzeuge gesichert ist.

Unter der Voraussetzung, dass der Ladepunkt entsprechend den Anforderungen des Netzbetreibers netzdienlich steuer- bzw. vorübergehend abschaltbar angeschlossen und betrieben wird, besteht ein Anspruch auf ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG. Die jeweils aktuell gültigen Netzentgelte sind unter Nutzungsentgelte Strom im jeweiligen Jahr  hier zu finden.  


Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) § 14a Steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung

Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der Niederspannung, mit denen sie Netznutzungsverträge abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird. Als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von Satz 1 gelten auch Elektromobile…

Stand: Juni 2018


 

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