Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gem. § 14 I Nr. 2 BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) gilt für die Webseite der Dortmunder Netz GmbH (https://do-netz.de)
Barrierefreiheitserklärung der Dortmunder Netz GmbH
Diese Webseite wurde gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSGV), der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsniveau AA gestaltet.
Wir, die Dortmunder Netz GmbH, setzen uns für eine barrierefreie Nutzung unserer Website do-netz.de ein, um allen Menschen, unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen, den bestmöglichen Zugang zu unseren Inhalten ermöglichen. Bei der Weiterentwicklung der Präsenz werden die Barrierefreiheitskriterien fortlaufend mit einbezogen. Ebenfalls sind wir bestrebt, bereits vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte Inhalte im Sinne des § 1 IV BFSG ebenfalls barrierefrei zugänglich zu machen.
Allgemeine Beschreibung
Auf unserer Website bieten wir unseren Netzkundinnen und Netzkunden die Möglichkeit, verschiedene Online-Services und Antragstrecken zu nutzen. Darunter fallen beispielsweise Services wie die digitale Zählerstandsangabe, die Anmeldung von Einspeiseanlagen, die Beantragung von Netzanschlüssen und -erweiterungen vor der Inbetriebnahme, die Beantragung von Netzentgeltreduzierungen für § 14a-Anlagen auch Netzentgeltreduzierungen, Netzstörungen zu melden oder auch Leitungsauskünfte zu erhalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, haben wir bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt (z.B. die Suchmaschine optimiert, auf starke visuelle Effekte verzichtet, auf verständliche Sprache geachtet, die Inhalte klarer strukturiert, mehrere Wege zur Navigation und zum Auffinden von Inhalten angeboten).
Dennoch ist der Webauftritt mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir haben mit der Eye-Able-® Technologie der Web Inclusion GmbH unsere Website analysiert und arbeiten daran, die gefundenen Probleme sukzessive zu beheben.
Bei der Prüfung wurden folgende Barrieren festgestellt:
- Der Textkontrast ist auf einigen Seiten nicht ausreichend und erschwert die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen.
- Bilder und Grafikelemente besitzen nicht immer einen zugänglichen Namen oder Alternativtext.
- Nicht alle Inhalte sind in semantisch korrekt ausgezeichnete Regionen eingebettet, was die Navigation mit Screenreadern erschwert.
- Einige interaktive Elemente sind nicht mit der Tastatur erreichbar oder die Fokusreihenfolge ist nicht nachvollziehbar.
- Es gibt Elemente mit versteckten, aber fokussierbaren Inhalten, die zu unerwartetem Verhalten bei der Tastaturnutzung führen.
- Der Zoom ist durch die technische Konfiguration (Meta-Viewport) deaktiviert und verhindert die Anpassung der Darstellung auf mobilen Geräten.
- Links enthalten teilweise keinen aussagekräftigen Linktext oder bestehen nur aus der URL.
- Die Linktexte sind teilweise sehr lang und damit schwer verständlich.
- Touch-Ziele wie Buttons oder Links sind teilweise zu klein, um sie auf mobilen Geräten gut bedienen zu können.
- Einige Formularelemente oder Bedienelemente haben keine eindeutige programmatische Zuordnung von Labeln oder IDs.
- Die Bezeichnung sichtbarer Elemente stimmt nicht immer mit dem zugänglichen Namen überein.
- Seiten enthalten teilweise sehr kurze Titel, die keine ausreichende Orientierung bieten.
- PDF-Dokumente und externe Inhalte sind zum Teil noch nicht vollständig barrierefrei.
- Auch die Portale sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die festgestellten Barrieren zu beheben und die digitale Zugänglichkeit unserer Angebote zu verbessern. Mit der Eye-Able®-Technologie scannen wir unsere Website regelmäßig technisch, um die Fortschritte der Anpassung nachzuhalten und auch Änderungen der Homepage direkt auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen.
Mit dem Assist Tool Eye-Able® - Visuelle Hilfe der Web Inclusion GmbH geben wir den Nutzern zudem auf jeder Seite die Möglichkeit, unsere Website manuell für sich zu optimieren. Sie finden das Tool oben rechts auf unserer Homepage für ihre individuelle visuelle Anpassung, z.B.
Einstellung der Schriftgröße
Änderung des Kontrastmodus
Blaufilter-Aktivierung
Vorlesen der Website
Barriere bitte melden
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Lassen Sie uns das bitte wissen!
Wir nehmen Ihre Anregungen gerne auf und beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen.
Für Ihr Feedback vielen Dank im Voraus.
Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Dortmunder Netz GmbH
GF-N – Joshua Tamm
Günter-Samtlebe-Platz 1
44135 Dortmund
Telefon: 0231.54497-77
Marktüberwachungsbehörde
Ein Durchsetzungsverfahren kann eingeleitet werden, wenn eine an uns gemeldete Barriere nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird oder unsere Antwort unzureichend sein sollte.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Diese Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in der Landeshauptstadt Magdeburg die Arbeit aufnehmen.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Ihre Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an
MLBF (in Gründung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde mit Hilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter eye-able.com zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen und für uns die noch nicht barrierefreien Inhalte nach Kategorien ausgeworfen, die sukzessive abgearbeitet werden.
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.