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Anschlussbedingungen für das Gasniederdrucknetz
Neben den Ergänzenden Bedingungen der Dortmunder Netz GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) finden Sie nebenstehend das dazugehörige Preisblatt mit den den Inbetriebsetzungskosten und der Kostenerstattung für Zahlungsverzug sowie zur Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung.
Die Dortmunder Netz GmbH bietet dem Anschlussnehmer die Möglichkeit einer Anpassung der bestehenden Verträge über den Netzanschluss und den Netzzugang nach § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes.
... Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt. ....
NDAV auf „Gesetze-im-Internet.de”
(Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)