Die verschiedenen Vergütungsregelungen für den eingespeisten bzw. erzeugten Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) erfordern unterschiedliche Messkonzepte.
Für das Netzgebiet der Dortmunder Netz GmbH wurden einheitliche Messkonzepte unter Berücksichtigung der eichrechtlichen Vorschriften festgelegt. Dadurch verfügen alle Marktpartner über die gleichen Voraussetzungen für die gesetzeskonforme und diskriminierungsfreie Abrechnung sowie für die Umsetzung der Wechselprozesse im Messwesen (WiM).
Messkonzept
Auswahl und Änderung