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Allgemeine Anschlussbedingungen für die Mittelspannung
Die allgemeinen Anschlussbedingungen beinhalten die vertragliche Grundlagen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Dortmunder Netz GmbH.
Anschlussbedingungen für die Niederspannung
Neben den Ergänzenden Bedingungen der Dortmunder Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) finden Sie nebenstehend das dazugehörige Preisblatt mit den den Inbetriebsetzungskosten und der Kostenerstattung für Zahlungsverzug sowie zur Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung.
Die Dortmunder Netz GmbH bietet dem Anschlussnehmer die Möglichkeit einer Anpassung der bestehenden Verträge über den Netzanschluss und den Netzzugang nach § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes.
... Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.
....
NAV auf "Gesetze im Internet"
(Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
Baukostenzuschuss (BKZ) Strom
Beim Baukostenzuschuss (BKZ) handelt es sich um eine einmalige Zahlung für den Ausbau des allgemeinen vorgelagerten Netzes, die anteilig an den Netzbetreiber zu entrichten sind.
Ein BKZ wird in folgenden Fällen erhoben:
Dies gilt nicht für den Eigenbedarf von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) oder der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV).
Der BKZ in der Ebene der Niederspannung wird gem. § 11 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) erhoben und ist in unserem Preisblatt Netzanschlusskosten der Dortmunder Netz GmbH – Anschlusspauschalen für Standard-Netzanschlüsse zu finden.
Der BKZ für die Ebenen oberhalb der Niederspannung ermittelt sich entsprechend des am 20.11.2024 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichten neuen „Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen“. Dieses Positionspapier ersetzt das Positionspapier aus 2009.
Der BKZ ergibt sich danach aus der Multiplikation der vertraglich vereinbarten Leistungsbereitstellung mit dem arithmetischen Mittel der Leistungspreise über 5 Jahre (> 2.500 Benutzungsstunden pro Jahr) der Anschlussnetzebene.
BKZ in 2025 = Leistungspreis > 2.500 h/a (Durchschnitt 2021 - 2025) der Netzebene x bestellte Leistung (in kW)
Anschlussebene | BKZ €/kW netto |
Mittelspannung | 131,67 |
Umspannung Hochspannung-Mittelspannung | 143,25 |
Die Preise gelten zzgl. der zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.