Funktionen und Vorteile der Technik
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway.
Als Smart-Meter-Gateway wird die Kommunikationseinheit zur Datenübertragung eines intelligenten Messsystems bezeichnet. Hier werden die Zugriffsrechte verwaltet, Messwerte verarbeitet und gesichert übertragen.
Das Smart-Meter-Gateway kommuniziert ausschließlich mit autorisierten Marktteilnehmern. Der Versand von Messwerten erfolgt direkt und automatisch; die manuelle Ablesung und das Schätzen von Zählerständen sind daher bei intelligenten Messsystemen nicht mehr notwendig.
Rollout-Vorgaben nach MsbG
Das MsbG unterscheidet beim Einbau von intelligenten Messsystemen verschiedene Fallgruppen.
Jahresverbrauch/Anlagentyp | Rollout nach MsbG | |
bis 6.000 kWh (ohne RLM-Messung) | optional (Entscheidung des Messstellenbetreibers) | |
ab 6.000 kWh (ohne RLM-Messung) | Ja. | |
unabh. vom Verbrauch (mit RLM-Messung) | Ja. | |
Kd. mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung (% 14a EnWG, | Ja. | |
Erzeugungsanlagen (EE- und KWK-Anlagen) 1-7 kW installierter Leistung | optional (Entscheidung des Messstellenbetreibers) | |
Erzeugungsanlagen (EE- und KWK-Anlagen) ab 7 kW installierter Leistung | Ja. | |
Wichtig: In der Tabelle sind die Fallkonstellationen nach MsbG ausgewiesen. In der Praxis ist es auch möglich, dass Kombinationen aus diesen Fällen vorkommen, die dann individuell zu prüfen sind.
DONETZ passt aktuell das Rollout-Konzept auf die Gegebenheiten des im Mai 2023 verabschiedeten neuen MsbG an.
Optionaler Einbau
DONETZ hat als grundzuständiger Messstellenbetreiber die Möglichkeit (Option), den Einbau bei weiteren Fallgruppen zu beauftragen. Auch dies wird aktuell geprüft.
Entscheidet sich der Messstellenbetreiber für diesen optionalen Einbau, ist diese Entscheidung für Sie als Kunde bindend und Sie müssen den Einbau dulden.
Freiwilliger Einbau
Ab 2025 können Sie den Einbau eines intelligenten Messsystems vom grundzuständigen Messstellenbetreiber auf eigene Kosten gegen ein Entgelt in Höhe von einmalig 30 Euro verlangen. Das einmalige Entgelt gilt unabhängig von der Einbaugruppe des MsbG. Die allgemeinen Preisobergrenzen bleiben davon unberührt (§ 30 MsbG).
Nach Einbau gelten die allgemeinen Preisobergrenzen.
Zugriff und Schutz der Daten
Der Zugriff auf das Gateway und die Daten sind durch die strengen Vorgaben des Gesetzgebers sowie durch die technischen Regeln des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik geregelt.
Zertifizierte Gateways tragen ein Siegel des BSI und erfüllen die Vorgaben des BSI-Schutzprofils BSI-CC-PP-0073 für Smart-Meter-Gateways, die Vorgaben der BSI TR-03109 und die Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt PTB-A 50.8.
Die Dortmunder Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber wird selbstverständlich uneingeschränkt zertifizierte Geräte verbauen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Austausch der Technik
Sie erhalten rechtzeitig vor dem geplanten Umbau ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen und einen Termin für den Austausch des bisherigen Zählers.
Der Wechsel wird in der Regel nur ca. 30 Minuten in Anspruch nehmen. Eine kurze Unterbrechung der Energieversorgung (ca. 15 Minuten) ist für die Dauer des Zählerwechsels erforderlich.
Kosten des Messstellenbetriebs
Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme sind gesetzlich im MsbG festgeschrieben.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb intelligenter Messeinrichtungen können dem Preisblatt 3 gemäß Messstellenbetriebsgesetz der Dortmunder Netz GmbH entnommen werden.
Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind dem Preisblatt 4 gemäß Messstellenbetriebsgesetz zu entnehmen.
Visualisierung Ihres Energieverbrauches
Sie haben gemäß § 61 MsbG die Möglichkeit, die über Ihre intelligente Messeinrichtung gemessenen Energieverbrauchswerte einzusehen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Haben Sie noch Fragen?
Schauen Sie sich doch einmal unseren Film zur modernen Messtechnik an. Antworten auf viele Fragen finden Sie auch in unseren FAQs. Empfehlen können wir Ihnen auch die Internetseite der Bundesnetzagentur zu den neuen Messtechniken.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne Mo, Di, Mi und Fr zwischen 8.00 und 16.00 Uhr und Do von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 0800-54497-77 zur Verfügung (kostenlos aus deutschen Telefonnetzen).