Funktionen und Vorteile der Technik
Ein intelligentes Messsystem besteht aus 2 Komponenten:
- einer modernen Messeinrichtung und
- einem Smart-Meter-Gateway
Als Smart-Meter-Gateway wird die Kommunikationseinheit zur Datenübertragung eines intelligenten Messsystems bezeichnet. Hier werden die Zugriffsrechte verwaltet, Messwerte verarbeitet und gesichert übertragen.
Über die Kommunikationseinheit werden also die Messdaten, z. B. der Stromverbrauch, die Leistung oder die eingespeiste Energie, fernausgelesen. Sie können Ihre Messdaten über eine lokale Schnittstelle und einen personalisierten Zugang einsehen, so dass Sie alle Informationen über Ihren Verbrauch oder Ihre Erzeugung nach Bedarf nutzen können.
Die fernausgelesenen Daten werden außerdem allen relevanten Marktpartnern zur Verfügung gestellt. Neben uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber und Verteilungsnetzbetreiber erhält auch Ihr Stromlieferant die Daten. Weitere berechtigte Marktpartner können eingebunden werden.
Zukünftig wird mit dem intelligentem Messsystem in Verbindung mit einer Steuerbox auch die Steuerung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG möglich sein.
Vorteile:
- Ein intelligentes Messsystem registriert kontinuierlich den Stromverbrauch und die elektrische Leistung. Kunden können ihre Messdaten über eine lokale Schnittstelle und einen personalisierten Zugang einsehen.
- Das intelligente Messystem kann aus der Ferne ausgelesen werden oder Daten über den Verbrauch senden, so dass eine manuelle Ablesung des Zählerstands nicht mehr erforderlich ist.
- Der Versand von Messwerten erfolgt direkt und automatisch; die manuelle Ablesung und das Schätzen von Zählerständen sind daher bei intelligenten Messsystemen nicht mehr notwendig.
- Durch die Verfügbarkeit eines intelligenten Messsystems können Sie zukünftig neben zeit- auch lastvariable Tarife eines Stromlieferanten nutzen.
Wer erhält ein intelligentes Messystem und wer eine Steuerbox?
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt dem grundzuständigen in § 29 sogenannte Pflichteinbaufälle vor:
Der grundzuständige Messstellenbetreiber hat, soweit dies nach § 30 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten zu den in § 45 genannten Zeitpunkten wie folgt auszustatten:
- mit intelligenten Messsystemen bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden
sowie mit intelligenten Messystemen und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt
a) bei Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
b) bei Betreibern von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt, soweit dies erforderlich ist, um jeweils bis zum Ablauf der gesetzlichen Zieljahre Anlagen zu den nach § 45 Absatz 1 gebotenen Anteilen an der installierten Leistung auszustatten.
Die Rollout-Zeitfenster für die einzelnen Gruppen sind zeitlich gestaffelt und von der technischen Verfügbarkeit zertifizierter Smart Meter Gateways abhängig.
Für Einbau und Betrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten die allgemeinen Preisobergrenzen gemäß §§ 30 ff. MsbG für das intelligente Messsystem und ggf. die Steuerbox.
Optionaler Einbau
DONETZ hat als grundzuständiger Messstellenbetreiber zudem die Möglichkeit (Option), soweit dies nach § 30 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten in allen nicht von Absatz 1 genannten Fällen (optionale Einbaufälle) mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Dies wird aktuell bewertet.
Entscheidet sich der Messstellenbetreiber für diesen optionalen Einbau, ist diese Entscheidung für Sie als Kunde bindend und Sie müssen den Einbau dulden.
Freiwilliger Einbau / Vorzeitiger Einbau eines iMSys
Ab 2025 können Sie den Einbau eines intelligenten Messsystems vom grundzuständigen Messstellenbetreiber gegen ein einmaliges Entgelt bestellen (sog. Einbau auf Kundenwunsch). Weitere Informationen finden Sie weiter unten.
Für Einbau und Betrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten die allgemeinen Preisobergrenzen gemäß §§ 30 ff. MsbG.
Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten bei einem iMSys
Um sich die geschützten historischen Verbrauchswerte anzeigen zu lassen, ist die Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Die PIN ist dem Zähler einmalig zugeordnet und kann nicht geändert werden. Die PIN erhalten Sie von der Dortmunder Netz GmbH. Ihre PIN können Sie bequem über unser Formular beantragen. Diesen erhalten Sie dann nach wenigen Tagen per Post.
Darüber hinaus können Sie über die Transparenz- und Display-Software (TRuDI) Ihre abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten jederzeit vor Ort an Ihrer Kommunikationseinheit nachvollziehen.
TRuDI bietet eine Displayfunktion für die im Smart-Meter-Gateway verfügbaren Messwerte. Mit der Transparenzfunktion haben Sie die Möglichkeit eine Tarifrechnung Ihres Stromlieferanten auf Basis der Messwerte lokal nachzuvollziehen und damit seine Rechnung zu prüfen.
Mit TRuDI stellt die Initiative Bundesdisplay eine herstellerübergreifende, standardisierte Visualisierungslösung bereit, die die Anforderungen des MsbG und der Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) erfüllt und die im Rahmen der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik nutzbar ist.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Zugriff und Datenschutz
Für intelligente Messsysteme erklärt das Messstellenbetriebsgesetz Schutzprofile und Technische Richtlinien zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich. Dadurch soll ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau gewährleistet werden.
Hauptverantwortlich für die Erstellung dieser Schutzprofile und Richtlinie ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zertifizierte Systeme sind mit einem Siegel des BSI gekennzeichnet. Das BSI ist ebenfalls für die Fortentwicklung der Schutzprofile verantwortlich.
Der Zugriff auf das Gateway und die Daten sind durch die strengen Vorgaben des Gesetzgebers sowie durch die technischen Regeln des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik geregelt.
Zertifizierte Gateways tragen ein Siegel des BSI und erfüllen die Vorgaben des BSI-Schutzprofils BSI-CC-PP-0073 für Smart-Meter-Gateways, die Vorgaben der BSI TR-03109 und die Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt PTB-A 50.8.
Die Dortmunder Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber verbaut selbstverständlich uneingeschränkt zertifizierte Geräte.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Hinweis:
Bei einem Jahresverbrauch unter 100.000 kWh werden von dem intelligenten Messsystem Messwerte in einer Auflösung von 15 Minuten einmal täglich an den Messstellenbetreiber gesendet. Der Messstellenbetreiber ist dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nach Maßgabe des MsbG zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Nur wenn vom Verbraucher ein Tarif gewählt wird, der eine häufigere Messung und Übermittlung erfordert, werden weitere Daten an Netzbetreiber und Lieferanten versendet. Ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau wird durch Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme verbindlich gewährleistet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft und zertifiziert Geräte und Betreiber.
Austausch der Technik im Rahmen des Rollouts
(iMSys statt konventionellem Zähler oder moderner Messeinrichtung)
Sie erhalten mind. 3 Monate vor dem geplanten Umbau ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen und einen Termin für den Austausch des bisherigen Zählers.
Der Wechsel wird in der Regel nur ca. 30 Minuten in Anspruch nehmen. Eine kurze Unterbrechung der Energieversorgung (ca. 15 Minuten) ist für die Dauer des Zählerwechsels erforderlich.
Kosten des Messstellenbetriebs
Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme sind gesetzlich im MsbG festgeschrieben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage der Bundesnetzagentur.
Bitte beachten Sie:
Die Preisobergrenzen gelten nur für Geräte, die vom grundzuständigen Messstellenbetreiber eingebaut und betrieben werden. Bei Beauftragung eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers muss die Preisobergrenze nicht eingehalten werden.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb intelligenter Messeinrichtungen können dem Preisblatt 3 gemäß Messstellenbetriebsgesetz der Dortmunder Netz GmbH entnommen werden.
Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind dem Preisblatt 4 gemäß Messstellenbetriebsgesetz der Dortmunder Netz GmbH zu entnehmen.
Zusatzleistungen
Über die Standardleistung hinaus können Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber zusätzliche Leistungen in Auftrag geben. Darunter fällt u. a. die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen.
Weitere von DONETZ angebotene Zusatzleistungen finden Sie in unserem Preisblatt 4 gemäß Messstellenbetriebsgesetz der Dortmunder Netz GmbH.
Einbau eines iMSys auf Kundenwunsch
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt vor, dass DONETZ als grundzuständiger Messstellenbetreiber bis Ende 2032 innerhalb des sogenannten „Rollouts“ die definierten Pflichteinbaufälle (s.o.) mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausstatten muss. Wenn Sie im Zuge des Rollouts ein iMSys von uns erhalten, ist dieser Einbau für Sie kostenlos und Sie werden mindestens 3 Monate vor der geplanten Umrüstung per Brief von uns angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert.
Möchten Sie unabhängig vom Rollout ein intelligentes Messsystem haben?
D.h. möchten Sie ein intelligentes Messsystem, haben aber als Pflichteinbaufall noch keinen Brief von uns erhalten oder sind überhaupt kein Pflichteinbaufall?
Dann können Sie uns hierfür seit Januar 2025 einen separaten Auftrag erteilen (sog. Zusatzleistung nach MsbG). In diesem Fall handelt es sich um eine sog. "vorzeitige Ausstattung" der Messstelle gem. § 34 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 MsbG, für die wir Ihnen - sofern ein Einbau möglich ist - in 2025 einmalige Wechselkosten von 98,00 € netto bzw. 116,62 € brutto in Rechnung stellen (s. auch Preisblatt 4, Entgelte für Zusatzleistung nach § 34 Abs. 2 Satz 2 MsbG).
Nutzen Sie hierfür bitte das Formular hier.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist dauert es im Regelfall 4 Monate bis der Zählerwechsel erfolgt.
Hinweis: Das Angebot zum Wechsel des bestehenden Zählers auf ein intelligentes Messsystem ist derzeit nur für folgende Kundengruppen nutzbar:
- Bezugskunden mit einem Verbrauch < 100.000 kWh
- Einspeiser mit einer Anlagenleistung > 7 kWp < 25 kWp
Es gilt nicht für
- Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
- Anlagen, in denen der Messstellenbetrieb von einem anderen Anbieter durchgeführt wird
- Anlagen, an denen die beantragte Zählerart bereits verbaut ist
Bei Zählern für Anlagen, die unter die § 14a-EnWG-Regelung fallen (Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Speicher) bitten wir Sie noch ein wenig um Geduld. Hierbei handelt es sich ja um sog. Pflichteinbaufälle, bei denen wir den Tausch gemeinsam mit dem Einbau der Steuerbox umsetzen werden, für die die technischen Vorgaben aktuell leider noch nicht abschließend von der Bundesnetzagentur definiert sind
Sie können den Wechsel Ihres Zählers auch über Ihren Stromlieferanten beantragen. Möglicherweise übernimmt dieser sogar die Wechselkosten für Sie? Wir empfehlen Ihnen, dies vorher zu prüfen.
Bitte beachten Sie: Das jährliche Entgelt für den Messstellenbetrieb kann sich durch den Wechsel ändern, da dieses an Ihren Jahresstromverbrauch, die Art Ihrer Verbrauchseinrichtungen bzw. Leistung Ihrer Eigenerzeugungsanlage (sofern vorhanden) geknüpft ist. So können beispielsweise unterschiedliche Kosten anfallen, je nachdem ob Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreiben oder nicht. Details finden Sie in unserem Preisblatt 3 – Entgelte für Messstellenbetrieb ..
Haben Sie noch Fragen?
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne Mo, Di, Mi und Fr zwischen 8.00 und 16.00 Uhr und Do von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 0800-54497-77 zur Verfügung (kostenlos aus deutschen Telefonnetzen).
Antworten auf viele Fragen finden Sie auch in unseren FAQs.
Empfehlen können wir Ihnen auch den Flyer der Bundesnetzagentur zu intelligenten Messsystemen. Schauen Sie sich doch auch einmal unseren Film zur modernen Messtechnik an.
| Moderne Messeinrichtung | Intelligentes Messsystem | |
| Anzeige Zählerstand und Verbrauch | im Display | über ein Online-Portal mit persönlichem Zugriff |
| Fernauslesbarkeit | nein | ja |
| Fernsteuerbarkeit | nein | ja |
| Datenspeicherung | Zählerstände für 24 Monate | ab Einbindung in das Kommunikationsnetzwerk |
| Schutz der Daten | PIN-Eingabe am Zähler | Schutzprofile und Richtlinien für die Datenübertragung gemäß Vorgaben Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) |
| Abbildung von zeit- oder lastvariablen Tarifen | nein | ja |