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Nachdem Sie Ihre Anmeldung in unserem Online-Portal hochgeladen haben, prüfen wir, wie wir Ihre Anlage sicher in unser Netz integrieren können. Bei kleineren Anlagen bis 10 kWp senden wir Ihnen in der Regel sofort eine Anschlusszusage per E-Mail zu. Bei größeren Anlagen muss die Auswirkung der Einspeiseanlage auf unser Netz genauer geprüft werden. Es wird also ermittelt, ob Netzverstärkungs- oder -ausbaumaßnahmen notwendig werden, um die Leistung Ihrer Anlage aufnehmen zu können.
Alle nötigen Informationen teilen wir Ihnen in der Netzanschlusszusage mit. An diese halten wir uns für 6 Monate gebunden.
Bitte besprechen Sie den Inhalt der Anschlusszusage und das Einspeisemanagement mit dem Errichter Ihrer Anlage.
Die Inbetriebnahme Ihrer Einspeiseanlage muss durch den Errichter in unserem Online-Portal erfasst werden. Damit er/sie das machen kann, müssen Sie als Anlagenbetreiber bei der Anmeldung der Anlage im Portal einen Anlagenerrichter auswählen. Gehen Sie hierfür in das im Portal bereitgestellte Anlagenerrichter-Verzeichnis. Wählen Sie dort Ihren Anlagenerrichter aus und weisen diesem Ihren Anmelde-Antrag zu. Dafür benötigen Sie die im Portal im Betreff angegebene Antragsnummer, die mit NA beginnt. Wenn der Installateur noch nicht in der Auswahl im Portal gelistet ist, sprechen Sie ihn bitte an, damit er/sie sich vor der Zuweisung Ihrer Anmeldung im Portal als Anlagenerrichter*in registriert. Danach können Sie dann die Auswahl vornehmen.
Des Weiteren sind folgende Unterlagen von Ihrem Anlagenerrichter im Portal hochzuladen:
1. Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage
Die Schemazeichnung (einpolige Darstellung) muss alle schutzrelevanten Komponenten, die Technik für das Einspeisemanagement sowie die Installation vom Modul zum Netzverknüpfungspunkt enthalten.
2. Zum Wechselrichter benötigen wir die Konformitätserklärung zur VDEW-Richtlinie von Wechselrichtern zur Netzeinspeisung.
3. Für jedes Modul laden Sie bitte das entsprechende Datenblatt und den Nachweis der TÜV-Zertifizierung hoch.
4. Zudem benötigen wir Ihre Mitteilung zur Umsatzsteuerpflicht, mit der Sie auf jeden Fall Ihre Steuernummer mitteilen müssen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Anlagen finden Sie hier:
a. Photovoltaik-Anlagen bis 25 kWp
b. Photovoltaik-Anlagen über 25 kWp
c. Andere Anlagen (z.B. BHKW)
d. EEG- und KWK-Anlagen über 25 kW(p)
e. Anlagen in Mittelspannung
f. Mikro-PV-Anlagen
Bitte beachten Sie Ihre Meldepflichten, z.B. die Anmeldung der Anlage beim Marktstammdatenregister.