Close

b. Photovoltaik-Anlagen über 25 kWp

Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass Sie für Ihren eingespeisten Strom von uns die Einspeisevergütung erhalten möchten. Weitere Informationen zu anderen Veräußerungsformen finden Sie hier

Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen alle Einspeiseanlagen verschiedene technische Vorgaben erfüllen. Maßgeblich für die Ermittlung der jeweils geltenden Pflichten zur Fernsteuerung und zur Abrufung der Ist-Einspeisung der Anlagen (ggf. über ein Smart-Meter-Gateway) ist nach dem EEG die installierte Leistung der Photovoltaikanlage und das Datum der Bekanntgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), wonach die technische Möglichkeit für die Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für die entsprechende Einbaugruppe besteht (sogenannte BSI-Markterklärung) bzw. das Datum des Einbaus eines für diesen Anwendungsfall zugelassenen intelligenten Messsystems (iMSys).

Bei Photovoltaikanlagen von mehr als 25 kWp, die nach der BSI-Markterklärung in Betrieb genommen werden, müssen Sie als Anlagenbetreiber uns ermöglichen, die Ist-Einspeisung Ihrer Anlage über ein Smart-Meter-Gateway abzurufen und die Einspeiseleistung Ihrer Anlage stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos fernzusteuern.

Bei Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kWp, die vor der BSI-Markterklärung in Betrieb genommen werden, müssen Sie als Anlagenbetreiber uns nach dem Einbau eines iMSys ermöglichen, die Ist-Einspeisung Ihrer Anlage über ein Smart-Meter-Gateway abzurufen und die Einspeiseleistung Ihrer Anlage stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos fernzusteuern.

Bei Anlagen, die hinter einem Netzanschluss betrieben werden, hinter dem auch mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betrieben wird, gelten unterschiedliche technische Vorgaben. Bei diesen Anlagen (egal von welcher Größe), die nach der BSI-Markterklärung in Betrieb genommen werden, müssen Sie als Anlagenbetreiber uns ermöglichen, die Ist-Einspeisung Ihrer Anlage über ein Smart-Meter-Gateway abzurufen und die Einspeiseleistung Ihrer Anlage stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos fernzusteuern. 

Nähere Informationen und alle Formulare zu dem Thema Einspeisemanagement finden Sie hier: Einspeisemanagement

Beliefern Sie aus Ihrer Anlage Dritte, war bisher für diese Liefermenge die volle EEG-Umlage zu zahlen - sofern diese erhoben worden ist  - und die entsprechenden Liefermengen waren mittels eines mess- und eichrechtskonformen Messkonzepts von den Eigenversorgungsmengen abzugrenzen.  Hierbei war zwingend der Leitfaden der Bundesnetzagentur zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten zu beachten.

Dies ist letztmalig mit diesem ausgefüllten Fragebogen zum 28. Februar 2023 für 2022 erforderlich. 

Top