Ablesung als Aufgabe der Dortmunder Netz GmbH
Einmal im Jahr werden die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser durch den Netzbetreiber ermittelt. Meist erfolgt dies persönlich durch einen Ableser. Manchmal erhalten Sie auch eine Ablesekarte, mit der Bitte den Zählerstand zu übermitteln, indem Sie diese Karte zurückschicken oder den von Ihnen abgelesenen Zählerstand in unserem Portal hinterlegen.
Das Netzgebiet der Dortmunder Netz GmbH ist in verschiedene Ablesegebiete unterteilt, so dass die Zählerstände der Kunden in Eving bspw. zu einem anderen Zeitpunkt ermittelt werden als die der Kunden in der Stadtmitte.
Speisen Sie Strom ein, so erhalten Sie davon unabhängig jeweils zum Jahresende eine Ablesekarte von uns zur Mitteilung Ihres Einspeisezählerstands zum 31.12. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben im EEG.
Da es häufiger Anfragen hierzu gibt, möchten wir darauf hinweisen, dass die Ermittlung der Zählerstände durch den Netz- bzw. Messstellenbetreiber aufgrund seiner gesetzlichen Pflichten erforderlich ist (s. unten). Sie dient der Ermittlung der Verbrauchsmengen zur Abrechnung durch den Lieferanten und zur Ermittlung der Netzentgelte durch uns als Netzbetreiber gegenüber dem Lieferanten.
Möglicherweise weitere Ablesung durch den Lieferanten
Zusätzlich kann aber auch Ihr Strom-, Gas- oder Wasserlieferant eine separate Ablesung bei Ihnen machen oder Ihnen eine Ablesekarte zuschicken. Das liegt daran, dass ihr Lieferant aufgrund eigener gesetzlicher oder ggf. vertraglicher Rechte den Zutritt zur Ablesung der Zähler verlangen kann und die Abrechnung der Verbräuche in einem anderen Rhythmus erfolgt als die Ermittlung der Zählerstände durch DONETZ.
Hinweis: Kein Liefervertrag mit DONETZ
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass Sie mit uns keinen Liefervertrag haben, da wir kein Energielieferant sind, sondern Verteilnetzbetreiber.
Ablauf der Ablesung durch DONETZ
Die Ablesung der Zählerstände ist bei uns so organisiert, dass unsere Ableser jedes Jahr im gleichen Zeitraum sämtliche Haushalte im Netzgebiet der DONETZ aufsuchen.
Unser erster Ableseversuch ist ein Angebot zur Ablesung durch einen unserer Beauftragten.
Es besteht keine Verpflichtung ,uns den Zutritt zu den entsprechenden Räumlichkeiten sofort zu gestatten. Aber: Wenn Sie unseren Mitarbeiter ablesen lassen, unterstützt uns dies bei einer schnelleren Weiterverarbeitung der Daten.
Die Mehrheit der Verbraucher begrüßt eine Ablesung durch DONETZ. Es handelt sich jährlich um den gleichen Ablesezeitraum, viele von Ihnen haben dies in Erinnerung und sind es gewohnt.
Sollten Sie bei unserem ersten Ableseangebot nicht angetroffen worden sein, erhalten Sie eine Terminankündigung für einen zweiten Ablesetermin.
Trifft Sie der Ableser zu diesem vorgeschlagenen Termin leider nicht an, wird er eine Karte zur Kundenselbstablesung hinterlegen. Manchmal wird diese Karte auch per Post zugestellt.
Diese können Sie uns dann unentgeltlich zuschicken oder Sie geben Ihre Zählerstände wie auf der Karte beschrieben direkt online ein.
Was passiert, wenn ich keinen Zählerstand mitteile?
Bei fehlenden Zählerständen muss eine Verbrauchsschätzung erfolgen. Bei einer Schätzung kann es zu Abweichungen von Ihrem tatsächlichen Verbrauch und damit zu Abweichungen der Rechnungshöhe Ihres Energielieferanten kommen. Weiterhin könnte dies zu einer Verfälschung der Netzentgelte kommen. Daher ist die Rückmeldung des Zählerstandes auf einem der beschriebenen Wege unbedingt notwendig und für Sie vorteilhaft.
Kann ich meine Zählerstände nur online abgeben oder bestehen noch weitere Möglichkeiten?
Sollten Sie eine Karte zur Kundenselbstablesung erhalten haben, können Sie mit Ihrem Smartphone den QR-Code scannen und dann Ihre Zählerstände online eingeben oder auch über unseren Chatbot.
Alternativ können Sie Ihre Zählerstände auch in die Karte eintragen und diese unentgeltlich per Post zurückschicken.
Weiterhin besteht die Möglichkeit für Sie, sich in unserem Servicecenter unter 0800.54497-77 (Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen Mo | Di | Mi | Fr: 8 bis 16 Uhr | Do: 8 bis 18 Uhr) zu melden. Halten Sie dann bitte immer die abgelesene Zählernummer und den Zählerstand bereits.
Sie können uns Ihre Zählerstände unter Angabe der vollständigen Zählernummer und Verbrauchsadresse auch gerne per E-Mail an Zaehlerablesung@do-netz.de senden.
Wenn ein Ableser zu meinem Zähler möchte, woher weiß ich, dass der Ableser wirklich von Ihnen, der Dortmunder Netz GmbH geschickt wurde?
Der Ableser verfügt über einen Lichtbildausweis von DONETZ.
Sie können sich auch bei unserem Servicecenter melden unter 0800.54497-77 (Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen Mo | Di | Mi | Fr: 8 bis 16 Uhr | Do: 8 bis 18 Uhr). Hier können dann die Legitimität und die Identität der Person geprüft werden.
Selbstablesung
Wo finde ich meinen Zähler?
Die meisten Zähler befinden sich im Keller. Sie können aber auch im Treppenhaus oder in der Wohnung angebracht sein.
Bei den Wasserzählern ist zwischen dem Hauptwasserzähler und Wohnungswasserzählern zu unterscheiden:
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Der Hauptwasserzähler befindet sich meistens im Keller, an der straßenzugewandten Seite des Hauses. Dieser Zähler wird von uns abgelesen.
- Wohnungswasserzähler sind meistens in der Wohnung installiert. Sie dienen zur Ermittlung Ihrer Nebenkosten und deren Zählerstände werden von uns nicht benötigt.
Wie sieht mein Zähler aus? / Wie lese ich ab?
Hinweise zur Selbstablesung
Notieren Sie bitte die Zählernummer, die OBIS-Kennzahl und die Zählerstände ohne Nachkommastellen. Bitte achten Sie auf die richtige Zuordnung der Werte zu den passenden Zählernummern:
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Bei neueren Zählertypen finden Sie zur leichteren Identifikation der Zählwerke/ Registerkarten die OBIS-Kennziffern* nach internationalem Standard.
(*OBIS („Object Identification System“)-Kennziffern werden zur eindeutigen Identifikation von Messwerten (Energiemengen, Zählerständen) herangezogen. Die Energiemengen/Zählerstände werden in Registern gespeichert und im Display angezeigt.) - Bei Zweirichtungszählern finden Sie auf der Rückantwortkarte hinter der Energieart ggf. folgende Hinweise:
BZ=Bezug (Lieferant an Kunde);
LI=Lieferung (Kunde an Netzbetreiber für Einspeisung)
- Bitte geben Sie stets alle vom Stromzähler angezeigten Werte an
(Hinweis: manche Stromzähler schalten zwischen mehreren Verbrauchsanzeigen/OBIS-Werten um).
- Gas- und Wasserzähler haben in der Regel keine erkennbaren OBIS-Kennziffern.
Übermitteln Ihrer Verbrauchswerte
Übermitteln Sie uns die Zählerstände bitte, wie oben bereits erläutert.
Vielen Dank!
Wichtige / interessante Links
Beispielhafte Darstellung von OBIS-Kennziffern bei unterschiedlichen Zählern
Gesetzliche Regelungen zur Ablesung
Hier können Sie Ihren Zählerstand erfassen.
Ablesepflicht von Anlagenbetreibern einer Einspeiseanlage