Bei PV-Anlagen bis 25 kWp installierter Leistung entfällt nach dem EEG 2023 die bisherige Pflicht, die Wirkleistungseinspeisung zu begrenzen bzw. zu regeln (70 %-Wirkleistungsbegrenzung).
Ab dem Einbau eines intelligenten Messsystems müssen PV-Anlagen bis 25 kWp sicherstellen, dass der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert über das intelligente Messsystem reduzieren kann.
Bei EEG- und KWK-Anlagen von mehr als 25 kW(p) und höchstens 100 kW(p), die vor der BSI-Markterklärung in Betrieb genommen werden, müssen Sie als Anlagenbetreiber es uns jederzeit ermöglichen, die Einspeiseleistung Ihrer Anlage ganz oder teilweise fernzusteuern.
Durch den Einbau eines Funk-Rundsteuer-Empfängers (FRE) kann die Dortmunder Netz GmbH im Bedarfsfall auf die Photovoltaikanlage zugreifen und die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren, d.h. die Einspeiseleistung würde nicht wie bei Variante 1 im Vorfeld reduziert werden. Den FRE können Sie als Anlagenbetreiber bei uns erwerben und wird dann von Ihrem Elektroinstallateur eingebaut. Nach der Montage bestätigt der Elektroinstallateur uns, dass der Einbau ordnungsgemäß erfolgt ist und das Antennensignal ausreichend ist. Zusätzlich zu den Anschaffungskosten muss der Anlagenbetreiber eine jährliche Lizenzgebühr für die Bereithaltung der Funkfrequenz entrichten. Die aktuellen Preise sind dem nebenstehendem Bestellformular zu entnehmen, das Sie uns bitte genauso wie die Bestätigung des Anlagenbetreibers zur Inbetriebsetzung des Einspeisemanagements ausgefüllt zurücksenden.
Alle technischen Informationen finden Sie nebenstehend im "Technischen Datenblatt EK 693 695" und in dem Informationsblatt zum Einbau eines FRE.
Hinweis: Ab dem Einbau eines intelligenten Messsystems gelten für diese Anlagen die Pflichten gemäß Ziffer 2 entsprechend (siehe unten).
Bei EEG- und KWK-Anlagen von mehr als 100 kW(p), die vor der BSI-Markterklärung in Betrieb genommen werden, müssen Sie als Anlagenbetreiber es uns jederzeit ermöglichen, die Ist-Einspeisung Ihrer Anlage abzurufen und die Einspeiseleistung Ihrer Anlage ganz oder teilweise fernzusteuern.
Für die Umsetzung der stufenweisen Regelung verwendet die Dortmunder Netz GmbH die sog. Fernwirktechnik, d. h. eine eventuell notwendige Reduzierung wird über eine Funkschnittstelle per Modem übertragen. Weitere Einzelheiten und die Parameterwerte, die für die Schnittstelle bereitgestellt werden müssen, finden Sie in unseren "Fernwirktechnischen Anforderungen". Bei Bedarf senden Sie eine Mail an unser Postfach fernwirktechnik@do-netz.de. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Ab dem Einbau eines intelligenten Messsystems gelten für diese Anlagen die Pflichten gemäß Ziffer 2. entsprechend (siehe unten).
Für den Einbau der Fernwirktechnik beauftragen Sie bitte einen Dienstleister.