Welche Daten muss ich DONETZ als Anlagenbetreiber mitteilen?
Anlagenbetreiber haben im Rahmen des Redispatch 2.0 Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten zu übermitteln. Details zu den erforderlichen Daten können der Festlegung zur Informationsbereitstellung vom 23.03.2021 (Az.: BK6-20-061) entnommen werden.
Was versteht man unter Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten?
Stammdaten sind – vereinfacht ausgedrückt – wesentliche Eckdaten zur betriebenen Anlage, die nicht mit der konkreten Fahrweise der Anlage im Einzelfall zusammenhängen. Dazu zählen beispielsweise die Art der technischen Steuerbarkeit der Anlage (absolut auf einen bestimmten Leistungswert oder prozentual auf die installierte Leistung) oder die Mindesterzeugungswirkleistung. Auch ein eindeutiger Identifikator der Anlage (sog. ID der technischen Ressource) gehört zu den Stammdaten.
Planungsdaten betreffen im Wesentlichen die prognostizierte Fahrweise der Anlage. Dazu zählen beispielsweise die geplante Stromerzeugung oder bei Speichern der geplante Stromverbrauch („Einspeicherung“). Die meisten Planungsdaten spielen nur dann eine Rolle, wenn sich die Anlage im sog. Planwertmodell befindet; befindet sie sich dagegen im sog. Prognosemodell, sind (in der Regel) keine Planungsdaten mitzuteilen (zu Prognosemodell und Planwertmodell siehe sogleich in der folgenden Frage).
Mit den Daten zur Nichtbeanspruchbarkeit kann der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber mitteilen, wann und in welchem Umfang die Anlage voraussichtlich nicht für Redispatch-Maßnahmen zur Verfügung stehen wird. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn an der Anlage Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Denn in diesem Fall kann die Anlage weder hoch- noch runtergeregelt werden.
Echtzeitdaten grenzen sich von den vorstehend genannten Daten dadurch ab, dass sie höchst aktuell sein müssen. So heißt es in der Festlegung zur Informationsbereitstellung vom 06.11.2020 (Az. BK6-20-061):
„Echtzeit-Daten sind in einem Zeitintervall von ≤ 60 Sekunden zu aktualisieren und an den [Anschlussnetzbetreiber] zu übermitteln.“
Allerdings hat die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung vom 23.09.2021 klargestellt, dass ggf. auch eine viertelstündliche Aktualisierung ausreichend sein kann.
Vergangenheitsdaten sind im Zusammenhang mit dem Redispatch 2.0 nicht zu melden.
Die zu liefernden Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten sind im Einzelnen in der Anlage zur Festlegung zur Informationsbereitstellung vom 06.11.2020 (Az. BK6-20-061) aufgeführt.
Was ist der Unterschied zwischen Prognosemodell und Planwertmodell?
Die unterschiedlichen Modelle beziehen sich in erster Linie auf die Frage, wer dazu verpflichtet ist, die Strommengen, die in der Anlage erzeugt werden, zu prognostizieren. Je nach einschlägigem Modell greifen daher unterschiedliche Datenmitteilungspflichten. Die prognostizierten Daten sind insbesondere für die Ermittlung des bilanziellen Ausgleichs relevant, den der Netzbetreiber an den Bilanzkreisverantwortlichen liefern muss.
Beim Planwertmodell ist der Anlagenbetreiber (unter anderem) dazu verpflichtet, dem Netzbetreiber mitzuteilen, wieviel Strom seine Anlage voraussichtlich erzeugen wird. Er muss dem Netzbetreiber also gewissermaßen einen Erzeugungsfahrplan mitteilen, daher der Begriff des Planwertmodells.
Beim Prognosemodell ist der Netzbetreiber zur Erstellung der entsprechenden Prognosen verpflichtet. Der Umfang der vom Anlagenbetreiber mitzuteilenden Daten ist daher geringer als im Planwertmodell.
Anlagen werden grundsätzlich dem Prognosemodell zugewiesen, wenn sie nicht verpflichtend dem Planwertmodell zugeordnet werden müssen. Das ist für den Anlagenbetreiber die aufwandsärmste Alternative. Zwar können Anlagenbetreiber auch freiwillig in das Planwertmodell wechseln, doch müssen sie hierfür vorab eine Art Qualifizierungsverfahren durchlaufen, in dem die Güte der von ihnen mitgeteilten Fahrpläne überprüft wird.
Über eine Mitteilung vom 30.06.2021 hat die Bundesnetzagentur allerdings gebilligt, dass das Planwertmodell in seiner bislang vorgesehenen Form bis zum 30.09.2022 (!) ausgesetzt wird. Daher werden zunächst alle Anlagen dem Prognosemodell zugewiesen. Die Anlagenbetreiber, die dem Planwertmodell zugeordnet werden wollen, können jedoch freiwillig Planungsdaten an den Netzbetreiber melden. Soweit diese Daten kontinuierlich korrekt sind, sind sie vom Netzbetreiber zu berücksichtigen.
Nach dem Einführungsszenario in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0 des bdew vom 3. Januar 2023 ist mit einer Umsetzung des Planwertmodells zum 01. April 2023 zu rechnen.
Ab wann und wie häufig sind die Daten mitzuteilen?
Stammdaten sind auf Aufforderung des Netzbetreibers frühestens ab dem 01.07.2021 und ab dann bei Änderungen mitzuteilen. Planungsdaten sind erstmals am 29.09.2021 um 14:30 Uhr und ab dann bei Änderungen jeweils stündlich mitzuteilen. Nichtbeanspruchbarkeitsdaten sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Stunde nach Bekanntwerden mitzuteilen. Echtzeitdaten sind ab dem 01.10.2021 um 0:00 Uhr mitzuteilen. Echtzeitdaten sind innerhalb eines Zeitintervalls von maximal 60 Sekunden zu aktualisieren, wobei nach einer Mitteilung der Bundesnetzagentur vom 23.09.2021 ggf. eine viertelstündliche Aktualisierung ausreichen kann.
Muss ich Daten, die dem Netzbetreiber bekannt sind oder die ich bereits beim Marktstammdatenregister hinterlegt habe, erneut mitteilen?
Die Daten, die im Zusammenhang mit dem Redispatch 2.0 zu melden sind, überschneiden sich grundsätzlich nicht mit den Daten, die dem Netzbetreiber bereits bekannt sind oder die bereits beim Marktstammdatenregister hinterlegt sind. Insoweit stellt sich die Frage also nicht.
Muss ich Daten, die ich einmal mitgeteilt habe, später ändern oder korrigieren?
Ja. Die initial übermittelten Stammdaten sind bei tatsächlichen Änderungen an der Anlage anzupassen. Alle weiteren Daten müssen im Rahmen der regelmäßigen Meldezyklen aktualisiert werden.
Woher erhalte ich die Daten, die ich dem Netzbetreiber mitteilen muss?
Die Daten sind anlagenscharf durch die Anlagenbetreiber in Erfahrung zu bringen. Dazu können z. B. das Herstellerzertifikat oder weiterführende Dokumentationen herangezogen werden. Ggf. ist auch eine Abstimmung mit dem Direktvermarkter zu empfehlen.
Zu den zu melden Stammdaten gehören auch die sog. TR-ID und die sog. SR-ID. Um welche Daten handelt es sich dabei und wie bringe ich diese in Erfahrung?
Unter der TR-ID versteht man den Identifikator (ID) der Technischen Ressource (TR). Unter der Technischen Ressource wiederum versteht man die jeweilige Anlage selbst. Die TR-ID ist damit nichts anderes als ein eindeutiger Identifikator der jeweiligen Anlage. Als TR.ID kann daher die Marktstammdatenregisternummer der Anlage angegeben werden. Die Marktstammdatenregisternummer gibt es für jede Anlage bundesweit nämlich nur ein einziges Mal. Die eindeutige Identifikation der Anlage ist somit sichergestellt. Die TR-ID wird von Ihrem jeweiligen Anschlussnetzbetreiber vergeben. Im Rahmen der Information zum Redispatch 2.0 erhalten Sie unter anderem die TR-ID von Ihrem Anschlussnetzbetreiber. Bitte verwenden Sie diese TR-ID im Rahmen Ihrer Kommunikation aller relevanten Daten.
Unter der SR-ID versteht man den Identifikator (ID) der Steuerbaren Ressource (SR). Unter der Steuerbaren Ressource wiederum versteht man – vereinfacht ausgedrückt – die Summe der Technischen Ressourcen, die nur über einen gemeinsamen Punkt steuerbar sind. Ist eine Technische Ressource, also eine Anlage, selbst steuerbar, dann stellt sie selbst auch die Steuerbare Ressource dar. Sind mehrere Technische Ressourcen nur gemeinsam steuerbar, stellen diese Technischen Ressourcen eine einzige gemeinsame Steuerbare Ressource dar. Die SR-ID soll vom Anschlussnetzbetreiber vergeben werden. Im Rahmen der Information zum Redispatch 2.0 erhalten Sie unter anderem die SR-ID von Ihrem Anschlussnetzbetreiber. Bitte prüfen Sie (oder Ihr EIV-Dienstleister) die Zuordnung von TR zu SR und melden mögliche Korrekturen Ihrem Anschlussnetzbetreiber. Des Weiteren sollten Sie diese SR-ID im Rahmen Ihrer Kommunikation aller relevanten Daten verwenden.
Welchen Meldeweg und welches Format muss ich einhalten?
Der Datenaustausch erfolgt im Redispatch 2.0 über einen sogenannten Data-Provider („Datendrehscheibe“). Die Rolle des Data-Providers wird in der Regel durch das Tool Connect+ eingenommen werden. Somit hat der Datenaustausch grundsätzlich über die Connect+-Plattform im XML-Format zu erfolgen. Allerdings können nicht alle Daten über die Connect+-Plattform gemeldet werden.
Wie genau muss meine Datenmeldung sein?
Die Datenmeldung des Anlagenbetreibers muss grundsätzlich richtig und genau sein. Zwar liegt es in der Natur der Sache, dass prognostische Daten, wie sie im Zusammenhang mit dem Redispatch 2.0 bisweilen mitzuteilen sind, Unsicherheiten unterliegen. Sollte jedoch absehbar sein, dass die zunächst mitgeteilten Daten nicht oder nicht mehr zutreffen, dann sind sie im Rahmen der bestehenden Fristen zu korrigieren.
Was passiert, wenn ich Daten gar nicht oder falsch mitteile?
Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, dass sie auf Pflichtverstöße mit Maßnahmen des Verwaltungszwangs reagieren kann, z. B. also durch Festsetzung eines Zwangsgeldes. Außerdem drohen u.a. ggf. Schadensersatzansprüche des Netzbetreibers oder anderer Anlagenbetreiber, wenn durch die unterbliebene oder fehlerhafte Datenmitteilung Schäden entstehen.
Welche weiteren Datenmitteilungspflichten bestehen?
Neben den Pflichten zur Mitteilung von Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten müssen Daten zum bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen mitgeteilt werden. Diese Daten betreffen im Wesentlichen Daten zum geplanten Einsatz der Anlage, wenn die bilanzielle Abwicklung im sog. Planwertmodell stattfindet. Die Daten sind im Einzelnen in einer Festlegung zur Informationsbereitstellung der Bundesnetzagentur geregelt.