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Anlagenerweiterung
Eine Anlagenerweiterung muss genauso wie eine Neuanlage angemeldet werden. Bei Erweiterungen einer Photovoltaikanlage auf demselben Dach (mit gleicher Ausrichtung und Dachneigung) kann die Einspeisung über den bereits eingebauten Zähler abgerechnet werden. Falls dies nicht zutreffen sollte, muss ein neuer Zähler für die Erweiterung gesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen eine Anlagenerweiterung aus rechtlicher Sicht wie eine Neuanlage zu betrachten ist.
Sie müssen als Anlagenbetreiber dann erneut alle entsprechenden Meldepflichten erfüllen, so z.B. die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Weitere Informationen zu den Meldepflichten finden Sie hier.
Für die Anlagenerweiterung gilt nicht die Vergütungshöhe der bestehenden Anlage. Die Vergütungshöhe wird neu ermittelt in Abhängigkeit von den Inbetriebnahmedaten der Erweiterung.
Anlagenbetreiberwechsel
Bitte beachten Sie, dass der alte Einspeisevertrag zu den alten Bedingungen auf Sie als neuen Eigentümer übergeht, wenn Sie uns das folgende Formular Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel (PDF) komplett ausgefüllt und unterschrieben zusenden.
Mit diesem Formular teilen Sie uns alle relevanten Informationen zu dem Anlagenbetreiberwechsel mit. Beachten Sie dabei,
Weitere Hinweise zu Ihren Meldepflichten finden Sie hier.