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  • zu modernen Messeinrichtungen
  • zu modernen Messeinrichtungen

    1. Warum werden moderne Messeinrichtungen eingeführt?

    Auf Grundlage der Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind wir als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, alle Messstellen zukünftig entweder mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Zähler auszustatten. Das MsbG ist als Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) am 2. September 2016 in Kraft getreten.

    2. Was ist eine moderne Messeinrichtung?

    Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um elektronische Stromzähler mit digitaler Anzeige. Diese sind in der Lage, neben dem aktuellen Verbrauch auch historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzuzeigen.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    3. Wie unterscheidet sich eine moderne Messeinrichtung von „klassischen“ Zählern?

    In Deutschland sind noch zahlreiche mechanische bzw. analoge Zähler, sogenannte Ferrariszähler, im Einsatz. Diese sind üblicherweise schwarz und verfügen über ein mechanisches Rollen-Zählwerk. Die modernen Messeinrichtungen hingegen sind digitale Zähler, die über ein entsprechend digitales Display verfügen und in der Regel grau oder weiß sind. 

    Weitere Informationen zu modernen Messeinrichtungen finden Sie hier.

    4. Wie läuft der Zählerwechsel ab?

    Die Kunden werden mindestens drei Monate im Vorfeld über den geplanten Zählerwechsel informiert. Mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf meldet sich eines unserer Partnerunternehmen im Namen der Dortmunder Netz GmbH mit einem Terminvorschlag bei Ihnen. Sollte der vorgeschlagene Termin für Sie nicht passen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Alternativtermin unter der im Ankündigungsschreiben angegebenen Telefonnummer.

    Der Wechsel wird in der Regel ca. 30 Minuten in Anspruch nehmen. Der Mitarbeiter wird sich ausweisen, dass er für die Dortmunder Netz GmbH tätig ist. Für die Dauer der Arbeiten ist eine Unterbrechung (von ca. 15 Minuten) der Energieversorgung notwendig. Wir bemühen uns, die Beeinträchtigungen für Sie so gering wie möglich zu halten.

    5. Messen die modernen Messeinrichtungen meinen Stromverbrauch genau?

    Die bei der Dortmunder Netz GmbH eingesetzten modernen Messeinrichtungen sind konform mit dem geltenden Eichrecht. Die Messgeräte messen sehr genau und unterschreiten die vorgeschriebenen Fehlergrenzen deutlich.

    6. Was ändert sich bei der Ablesung?

    Bei der Ablesung ändert sich nichts. Der Zählerstand wird auch bei einer modernen Messeinrichtung weiterhin einmal im Jahr durch uns als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber oder durch Sie selbst manuell abgelesen und uns dann über unser Internetportal oder durch die Rücksendung der von uns zur Verfügung gestellten Selbstablesekarte gemeldet. Fernauslesbar ist eine moderne Messeinrichtung nicht.

    7. Was kostet der Zählerwechsel?

    Ein von DONETZ veranlasster Zählerwechsel ist für den Kunden kostenlos. Allerdings wird ein anderer Messpreis für die moderne Messeinrichtung in Rechnung gestellt. Dieser entspricht bei uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber der im Messstellenbetriebsgesetz festgelegten Preisobergrenze.

     

    8. Was kostet eine moderne Messeinrichtung?

    Die aktuellen Preise für den Betrieb moderner Messsysteme können Sie jederzeit auf unserer Internetseite bei den jeweils gültigen Nutzungsentgelten Strom im Preisblatt 3 einsehen.

    9. Muss ich eine moderne Messeinrichtung akzeptieren oder kann ich weiterhin einen "klassischen" günstigeren Zäher erhalten?

    Da der Einbau moderner Messeinrichtungen durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgeschrieben ist, besteht keine Möglichkeit mehr, einen "klassischen" Zähler zu erhalten.

    10. Können Verbrauchswerte in meinem Zähler gelöscht werden (z.B. bei Auszug)?

    Bei einem Nutzerwechsel können die gespeicherten Verbrauchswerte im Zähler selbstverständlich durch Sie gelöscht werden. Das genaue Vorgehen ist in der Bedienungsanleitung des Zählers erläutert. 

    Weitere Informationen zu modernen Messeinrichtungen finden Sie hier.

    11. Ist mein moderner Zähler ein intelligentes Messsystem?

    Nein, Ihre moderne Messeinrichtung ist kein intelligentes Messsystem. Sie wird nicht fernausgelesen und verfügt allein über ein digitales Display und die Möglichkeit, die Verbrauchswerte der vergangenen 24 Monate abzurufen. 

    Ein intelligentes Messsystem besteht dagegen neben dem digitalen Stromzähler über ein so genanntes Smart Meter Gateway. Dieses Smart Meter Gateway ist eine Kommunikationseinheit für die Fernauslesung und stellt die Schnittstelle zum Stromnetz und zu Ihrem Messstellenbetreiber dar. Somit muss keine manuelle Ablesung mehr erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • zu intelligenten Messsystemen
  • zu intelligenten Messsystemen

    1. Warum werden intelligente Messsysteme eingeführt?

    Das intelligente Messsystem (iMSys) ist ein wichtiger Baustein für die Stromnetze der Zukunft. Es hilft dabei, Erzeugung und Verbrauch intelligent und flexibel miteinander zu verknüpfen. Deswegen möchte der Gesetzgeber die alten Stromzähler Schritt für Schritt durch moderne, intelligente Zähler ersetzen. Grundlage dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

    Auf Grundlage der Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind wir als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, intelligente Messsysteme einzubauen bei 

    •  Stromverbrauchern größer 6.000 kWh pro Jahr
    •  Stromerzeugern mit EEG- bzw. KWKG-Anlagen größer sieben kW installierter Leistung
    •  Stromverbrauchern mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die nach § 14a EnWG ein reduziertes Netzentgelt in Anspruch nehmen.

    Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und seiner Eichfrist ab. Sie werden von uns mind. 3 Monate vor Austausch informiert.

    2. Was ist ein intelligentes Messsystem?

    Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway.
    Als Smart-Meter-Gateway wird die Kommunikationseinheit zur Datenübertragung eines intelligenten Messsystems bezeichnet. Hier werden die Zugriffsrechte verwaltet, Messwerte verarbeitet und gesichert übertragen. Die Zugriffrechte sind durch die strengen Vorgaben des Gesetzgebers sowie durch die technischen Regeln des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik geregelt.

    3. Seit wann werden intelligente Messsysteme eingebaut?

    Mit dem Einbau intelligenter Messysteme gem. den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes hat DONETZ in 2020 gestartet. Sie werden mind. 3 Monate vor Einbau schriftlich informiert, wenn der Einbau bei Ihnen vorgesehen ist. Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist spätestens Ende 2032 abgeschlossen, d.h. dann werden alle Ferraris-Zähler mind. durch eine moderne Messeinrichtung ausgetauscht sein.

    4. Was ändert sich bei der Ablesung?

    Das Smart-Meter-Gateway kommuniziert ausschließlich mit autorisierten Marktteilnehmern. Der Versand von Messwerten erfolgt direkt und automatisch; die manuelle Ablesung und das Schätzen von Zählerständen sind zukünftig überflüssig.

    5. Wie wird der Schutz meiner Daten gewährleistet?

    Der Zugriff auf das Gateway und die Daten sind durch die strengen Vorgaben des Gesetzgebers sowie durch die technischen Regeln des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik geregelt.
    Zertifizierte Gateways tragen ein Siegel des BSI und erfüllen die Vorgaben des BSI-Schutzprofils BSI-CC-PP-0073 für Smart-Meter-Gateways, die Vorgaben der BSI TR-03109 und die Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt PTB-A 50.8.
    Die Dortmunder Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber wird selbstverständlich uneingeschränkt zertifizierte Geräte verbauen.

    6. Was kostet der Einbau eines intelligenten Messsystems?

    Der Einbau eines intelligenten Messsystems auf Veranlassung von DONETZ ist für den Kunden kostenlos. Allerdings wird ein anderer Preis für den Betrieb des intelligenten Messsystems in Rechnung gestellt (s. auch hier).

     

    7. Was kostet ein intelligentes Messsystem?
    Ihr Jahresverbrauch in kWh Preis brutto pro Jahr
    Steuerbare Verbrauchseinrichtung 50 €
    > 6.000 - 10.000 20 €
    > 10.000 - 20.000 50 €
    > 20.000 - 50.000 90 €
    > 50.000 - 100.000 120 €
    Ihre Erzeugungsleistung in kW Preis brutto pro Jahr
    > 7 - 15 kW 20 €
    > 15 - 25 kW 50 €
    > 25 - 100 kW 120 €

     

    Bei den hier angegebenen Preisen handelt es sich um einen Auszug aus unserem Preisblatt. Die aktuell gültigen Preise, die der Preisobergrenze gem.  § 30 MsbG entsprechen, finden Sie auf unserer Internetseite bei den jeweils gültigen Nutzungsentgelten Strom im Preisblatt 3.

    8. Muss ich ein intelligentes Messsystem akzeptieren?

    Da der Einbau intelligenter Messsysteme durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgeschrieben ist, besteht keine Möglichkeit mehr, einen „klassischen“ analogen Zähler zu erhalten. Es gibt keinerlei Widerspruchsrecht die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligeten Messsystemen.

    9. Wer ist für den Einbau intelligenter Messsysteme zuständig?

    Für den Einbau ist der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (in Dortmund die Dortmunder Netz GmbH) zuständig, solange und soweit kein wettbewerblicher Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt.

    10. Was passiert mit meinem alten Zähler?

    Ihr alter Zähler wird durch uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.

    12. Verbrauchen intelligente Messsystem Strom?

    Ja, dieser wird aber nicht gemessen und geht damit nicht zu Ihren Lasten..

    13. Zeigen intelligente Zähler den Verbrauch meiner elektrischen Geräte an?

    Nein, intelligente Messsystem zeigen nur den gesamtn Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte an.

    14. Gibt es intelligente Messsysteme auch für Gas oder Wasser?

    Nein, aktuell existieren für Gas keine intelligenten Messsysteme.

    15. Kann ich anstelle eines intelligenten Messsystems auch eine moderne Messeinrichtung erhalten?

    Nein, das Messstellenbetriebsgesetz hat die Art der Messeinrichtung von bestimmten Kriterien, wie z.B. der Verbrauchshöhe, abhängig gemacht und entsprechend gesetzlich vorgegeben. Ein Wahlrecht seitens der Kundin oder des Kunden besteht leider nicht.

    16. Kann ich ein intelligentes Messsystem anstelle einer modernen Messeinrichtung bekommen?

    Dies können Sie lt. Messstellenbetriebsgesetz ab 2025 bestellen. Hier fallen dann allerdings weitere Kosten für den sog. Einbau auf Kundenwunsch an. 

    Hier werden Sie ab 2025 den Link zur Bestellung auf Kundenwunsch finden.

    17. Ich bin ein Pflichteinbaufall für ein intelligentes Messsystem. Wann bekomme ich dies endlich?

    Sie erhalten ein intelligentes Messsystem, nach aktueller Gesetzeslage spätestens bis Ende 2032. Spätestens 3 Monate vorher werden Sie von uns über den Einbau informiert.

    Wenn Sie vorzeitig (d.h. außerhalb unseres Rollout-Plans) ein intelligentes Messsystem möchten, so können Sie dies lt. aktuellem Messstellenbetriebsgesetz ab 2025 bestellen. 

    Hier werden Sie ab 2025 den Link zur Bestellung auf Kundenwunsch finden.

    18. Ich habe eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Wann bekomme ich meine Steuerbox / mein intelligentes Messsystem?

    Aktuell hat die Bundesnetzagentur noch keine Vorgaben für die Steuerbox festgelegt. Sobald die Anforderungen stehen, werden wir diese sukzessive einbauen. Diesen Einbau wollen wir aus heutiger Sicht mit dem Einbau eines für steuerbare Verbrauchseinrichtungen verpflichtenden intelligenten Messsystems verknüpfen. Damit kommen wir dann nur einmal zu Ihnen. Wir melden uns mind. 3 Monate vorher.

    19. Was benötige ich zur Bedienung des intelligenten Messsystems?

    Zur Bedienung des intelligenten Messsystems benötigen Sie keine zusätzlichen Hilfsmittel. Wenn Sie von der Möglichkeit der Online-Visualisierung Gebrauch machen möchten, benötigen Sie hierfür einen Internetzugang. Weitere Informationen zum Auslesen des intelligenten Messystems finden Sie hier.

    20. Ich habe ein Problem mit der TruDi-Software.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass DONETZ keinen Support zur TRuDI-Software anbietet. Bitte wenden Sie sich direkt an den Hersteller Ihres Smart Meter Gateways.

    21. Was geschieht mit dem Stromverbrauch seit der letzten Nullstellung und den Stromverbräuchen der Vergangenheit nach einem Stromausfall?

    Diese Verbrauchswerte stehen Ihnen auch nach einem Stromausfall weiterhin über die Visualisierung zu Verfügung.

    22. Sind intelligente Messsysteme geeicht? Wenn ja, wie lange?

    Ja, intelligente Messsysteme sind acht Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden. Weiterführende Informationen zu diesem Thema können Sie über den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW erhalten.

    23. Welche Messwerte werden erhoben?

    Standardmäßig wird der Stromverbrauch alle Viertelstunde erhoben und durch das Gateway einmal täglich an die Marktteilnehmer/in übertragen.

    24. Wie werden die Messdaten zwischen dem Stromzähler und dem Smart Meter Gateway (SMGW) übertragen?

    Die Verbindung zwischen dem Stromzähler und dem SMGW ist kabelgebunden und erfolgt ohne Funkverbindung.

  • zu einem veränderten Verbrauch allgemein
  • zu einem veränderten Verbrauch allgemein

    1. Haben Sie Ihre Abrechnung geprüft? Ist Ihr Zählerstand geschätzt worden?

    Liegt der Dortmunder Netz GmbH als Ihrem Messstellenbetreiber zum Abrechnungsdatum kein aktueller bzw. abgelesener Zählerstand vor, kann dieser anhand Ihres bisherigen Verbrauchs geschätzt werden. Dieser Zählerstand wird zur Erstellung der Jahresrechnung verwendet.
    Überprüfen Sie Ihre Rechnung dahingehend. Ggf. ist der Zählerstand Ihrer letzten oder aktuellen Rechnung geschätzt worden. Um den Vorgang zu klären, reichen Sie bitte einen aktuellen Zählerstand bei uns ein. Diesen können Sie bequem hier online eingeben. 

    2. Haben Sie Ihre Abrechnung geprüft? Ist Ihr Zählerstand Ihrer Meinung nach falsch abgelesen worden?

    Stellen Sie sicher, dass der abgelesene / eingereichte Zählerstand tatsächlich stimmt. Eventuell hat sich ein Zahlendreher ergeben oder es wurde eine Nachkommastelle mit abgelesen.
    Um den Vorgang zu klären, reichen Sie bitte einen aktuellen Zählerstand, gerne mit Foto ein. Diesen senden Sie bitte per Mail an:
    zaehlerablesung@do-netz.de.

    3. Haben Sie Ihren Zählerstand mehrfach abgelesen und überprüft?

    Um etwaige Verbrauchsspitzen bzw. den Permanentverbrauch zu visualisieren, empfehlen wir, dass Sie den Zählerstand regelmäßig notieren. Schreiben Sie den aktuellen Zählerstand über einen Zeitraum von drei bis vier Monaten zweimal täglich immer zur selben Zeit auf. So können Abweichungen schnell erkannt werden.

    4. Hat sich die Personenanzahl in der Verbrauchsstelle geändert?

    Durch eine erhöhte Personenanzahl (längerfristiger Besuch, Familienzuwachs etc.) während der Abrechnungsperiode kommt es zu einem erhöhten Energieverbrauch.
    Dies gilt insbesondere für den Wasserverbrauch bei Mehrfamilienhäusern.

    5. Hat sich das Verbrauchsverhalten einzelner Personen geändert?

    Durch verändertes Verbrauchsverhalten einzelner Personen kann es zu einem erhöhten Energieverbrauch kommen. Dies kann bspw. durch vermehrte Nutzung von Unterhaltungselektronik verursacht werden.

  • zu einem veränderten Gasverbrauch
  • zu einem veränderten Gasverbrauch

    1. Hatten Sie eine Thermenwartung?

    Eine Thermenwartung sollte jährlich durchgeführt werden. Durch eine falsch eingestellte Heizungsreglung bzw. durch mangelnde Wartung bei raumluftabhängigen Geräten kann es zu einem höheren Gasverbrauch kommen.

    2. Haben Sie Ihr Lüftungsverhalten geändert?

    Lassen Sie Ihre Fenster nicht gekippt. Lüften Sie mehrmals am Tag, beispielsweise für fünf Minuten – das sog. Stoßlüften. So verliert die Wohnung nicht zu viel an Wärme.

    3. Höherer Gasverbrauch durch Wettereinfluss?

    Auch das Wetter beeinflusst Ihren Gasverbrauch. Durch eine niedrigere Außentemperatur ist die zu überbrückende Temperaturdifferenz höher, obwohl das Heizverhalten unverändert zu den anderen Jahren ist.

  • zu einem veränderten Wasserverbrauch
  • zu einem veränderten Wasserverbrauch

    1. Bewegt sich das kleinste Rädchen, obwohl alle Zapfstellen geschlossen sind?

    Falls sich das kleine Rädchen am Zähler bewegt, obwohl bewusst kein Wasser gezapft wird, liegt ein verdeckter Verbrauch innerhalb der Kundenanlage vor. Dieser kann zum Beispiel durch eine defekte, durchlaufende Toilettenspülung oder durch eine Leckage in erdverlegten Leitungen bzw. Wasserzählerschächten entstehen. Defekte Sicherheitsventile in der Warmwasserbereitung können ebenfalls zu einem höheren Wasserverbrauch führen.

    2. Gab es in der letzten Abrechnungsperiode einen Wasserschaden/ -rohrbruch?

    Hatten Sie in der letzten Abrechnungsperiode evtl. einen Wasserschaden oder Wasserrohrbruch? Dieser stellt eine einmalige, außergewöhnliche Belastung dar.

    3. Gab es Änderung bei der Wasserinstallation?

    Die Installation neuer Zapfstellen, anderer Toilettenspülungen oder ggf. Duschköpfe kann zu einem anderen Verbrauch führen. Auch das Befüllen eines Swimmingpools oder Gartenteichs kann dazu beitragen.

    4. Gab es eine einmalige, außergewöhnliche Wasserentnahme?

    Wenn während der Abrechnungsperiode eine einmalige, außergewöhnliche Wasserentnahme durch bspw. Befüllung eines Swimmingpools oder Gartenteiches erfolgt ist, kann dies auch zu einem anderen Verbrauch führen.

  • zu einem veränderten Stromverbrauch
  • zu einem veränderten Stromverbrauch

    1. Haben Sie Ihren Zähler überprüft?

    Als Anschlussnehmer / -nutzer können Sie diesen einfachen Test durchführen, um Ihren Zähler zu überprüfen:
    Schalten Sie alle Sicherungen in Ihrem Haushalt aus und kontrollieren Sie Ihren Zähler:

    • Misst der Stromzähler weiter, liegt ggf. ein Defekt in der Anlage vor. Wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur. 
    • Misst der Stromzähler keinen Verbrauch, empfehlen wir die Überprüfung einzelner Geräte mit  einem Energiemessgerät.
    2. Haben Sie die Zählerzuordnung überprüft, wenn dieser nicht in der Wohnung hängt?

    Haben Sie den Verdacht, dass eine falsche Zählerzuordnung die Ursache des veränderten Verbrauchs ist? Dann kontaktieren Sie bitte den Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung und bitten um Überprüfung durch einen Elektroinstallateur.

    3. Haben Sie Ihre Anlage von einem Elektroinstallateur überprüfen lassen?

    Durch eine fehlerhafte Elektroinstallation kann es zu einem höheren Stromverbrauch kommen.

    • In sehr seltenen Fällen können sogenannte Fehlerströme fließen, die nicht von einem Stromverbraucher verursacht werden und keine Sicherung auslösen. 
    • In Mehrfamilienhäusern kann es beispielsweise bei der Verlegung von Elektroleitungen zu  Verwechselungen kommen. Ggf. sind die Stromkreise falsch zugeordnet. Siehe auch Frage 2.
    4. Wie alt sind Ihre Elektrogeräte? Liegt evtl. ein Defekt vor?

    Durch ältere Elektrogeräte wie Kühlschränke, Fernseher, Waschmaschinen und ähnliche kann es zu einem höheren Stromverbrauch kommen.
    Neuere Geräte verbrauchen i.d.R. weniger Strom.
    Auftretende Beschädigungen, wie bspw. ein defektes Kühlschrankthermostat sorgen dafür, dass Elektrogeräte dauerhaft mehr Energie benötigen.

    5. Haben Sie vereiste Kühl- bzw. Gefrierschränke?

    Tauen Sie Ihren Kühl- bzw. Gefrierschrank regelmäßig ab. Vereiste Kühl- und Gefrierschränke benötigen mehr Leistung, um die gewünschte Temperatur zu erreichen bzw. zu halten.

  • zu Ihrer Marktlokation (MaLo)
  • zu Ihrer Marktlokation (MaLo)

    1. Was ist der MaLo-Ident-Prozess?

    Der MaLo-Ident-Prozess ist ein standardisierter Vorgang in der deutschen Energiebranche, der die eindeutige Identifizierung einer Marktlokation (MaLo) über die MaLo-ID (eine 11-stellige Nummer) ermöglicht, um den beschleunigten 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24) sicherzustellen. Lieferanten fragen beim Netzbetreiber über eine sichere API-Schnittstelle die MaLo-ID an, die Verbraucher- oder Einspeisestellen eindeutig identifiziert, woraufhin der Netzbetreiber die ID schnellstmöglich zurückmeldet – damit kann die korrekte Lokation für den Wechselprozess bestimmt werden. 

    2. Was ist eine Marktlokation? Was eine Marktlokations-ID / MaLo-ID?

    Die Marktlokation, abgekürzt MaLo, identifiziert den genauen Ort, an dem Energie verbraucht wird (z.B. Ihre Adresse).

    Jede Marktlokation hat eine eindeutige MaLo-ID, die sich nie ändert.

    Die elfstellige Marktlokations-ID (MaLo-ID) ersetzt seit 2018 die frühere Zählpunktbezeichnung. Sie identifiziert Ihre Verbrauchsstelle bundesweit (ähnlich einer IBAN).

    Die MaLo-ID wird in erster Linie für die Kommunikation zwischen den Netzbetreibern und den Energielieferanten verwendet. Doch auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es hilfreich, ihre MaLo-ID zu kennen, beispielsweise wenn sie ihren Energieanbieter wechseln oder kündigen möchten.

    Wichtig: Ein Mietshaus hat eine Marktlokation pro Wohnung (jede mit eigener MaLo-ID).

    3. Was ist eine Messlokation? Was ist der Unterschied zur MaLo?

    Die Messlokation (MeLo-ID/Zählpunkt) ist der physische Ort, an dem gemessen wird, also der Zähler selbst. Jeder Zähler erhält eine eigene Messlokations-ID.

    Ein Mietshaus hat eine Marktlokation pro Wohnung (jede mit eigener MaLo-ID), aber innerhalb einer Wohnung kann es einen Hauptzähler und einen Unterzähler geben, die beide zu einer Marktlokation gehören, aber jeweils eine eigene Messlokations-ID (Zählpunkt) haben. 

    4. Wo finde ich meine MaLo-ID? Was ist, wenn ich meine MaLo-ID nicht kenne?

    Ihre MaLo-ID finden Sie ganz einfach auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung. Suchen Sie dort nach Begriffen wie "Marktlokations-ID", "MaLo-ID" oder "Identifikationsnummer". Sie steht oft in der Nähe der Zählernummer oder im Abschnitt "Berechnungsnachweis".

    Sollten Sie umgezogen sein oder Ihre MaLo-ID nicht finden, können Sie sich direkt an Ihren (Wunsch-)Energieversorger wenden. Dieser kann über die sog. Marktkommunikation beim zuständigen Netzbetreiber den sog. MaLo-ID-Prozess anstoßen und erhält dann automatisch vom zuständigen Netzbetreiber die MaLo-ID mitgeteilt.

     

    5. Hat jeder Stromzähler eine eigene MaLo-ID?

    Nein, nicht jeder Stromzähler hat eine eigene Marktlokations-ID (MaLo-ID), sondern die MaLo-ID identifiziert den Ort des Verbrauchs (die Marktlokation, z.B. Wohnung oder Haus), während jeder einzelne Zähler eine eigene Messlokations-ID (früher Zählpunkt) hat, auch wenn sie zu derselben Marktlokation gehören, wie z.B. bei einem Haupt- und einem Unterzähler in einer Kaskadenschaltung. 

    In einem Einfamilienhaus mit nur einem Zähler sind Marktlokation und Messlokation identisch und haben jeweils eine eindeutige ID, während bei mehreren Zählern im selben Haus (z.B. in verschiedenen Mietparteien) jede Partei eine eigene MaLo-ID bekommt, auch wenn sie nur einen Zähler hat. 

    6. Warum bekomme ich bei einem Umzug eine neue MaLo-ID?

    Die MaLo-ID identifiziert jede Lieferstelle eindeutig – ähnlich wie eine IBAN beim Bankkonto. Bei einem Umzug ändert sich dementsprechend auch Ihre MaLo-ID. 

    7. Ist die Identifikationsnummer beim Zähler die Zählernummer?

    Die Zählernummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die jedem Stromzähler vom Netzbetreiber zugewiesen wird. Sie besteht je nach Gerätetyp aus 8 bis 12 Stellen und kann numerisch oder alphanumerisch aufgebaut sein.

     

    8. Wann ändert sich die MaLo-ID?

    Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ändert sich nicht bei Anbieterwechseln oder Zählerwechseln, da sie fest an den Verbrauchsort gebunden ist; 

    Sie ändert sich nur bei einem Umzug in ein anderes Haus oder eine andere Wohnung, da dann eine neue Verbrauchsstelle entsteht, die eine neue MaLo-ID bekommt. 

    Auch wenn sie in ein bestehendes Haus einziehen, also bei einem Einzug in eine Einzug in eine Wohnung mit vorhandenem Stromanschluss wird eine neue MaLo-ID relevant, die Sie z.B. vom Vermieter oder Vormieter bekommen. Oder bitten Sie Ihren (Wunsch-)Lieferanten das sog. MaLo-Ident-Verfahren über die Marktkommunikation zu starten. 

     

    9. Wann ändert sich die MaLo-ID nicht?

    Ihre MaLo-ID ändert sich nicht bei einem

    • Anbieterwechsel: Ihre MaLo-ID bleibt gleich, auch wenn Sie den Stromanbieter wechseln.
       
    • Zählerwechsel: Selbst wenn ein neuer Zähler eingebaut wird, bleibt die MaLo-ID unverändert, da sie den Ort, nicht den Zähler, identifiziert.  

ENTSTÖRUNGSDIENSTE

Unsere Entstörungsdienste sind für Sie rund um die Uhr erreichbar. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

0231.54497-111 Störung der Stromversorgung
0231.54497-112 Störung von Gasgeräten und der Wärmeversorgung
0231.54497-113 Störung der Wasserversorgung
0231.54497-114 Gasgeruch

Störungen der Straßenbeleuchtung: Bitte melden Sie diese direkt unter www.stoerung24.de.

Besteht eine akute Gefahr für Leib und Leben (z.B. offenliegende Stromkabel oder offene Mastklappen), rufen Sie bitte direkt unter 0231.54497-111 an.

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