E-Mobilität, Wärmepumpen und Raumkühlung
Sie möchten eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder eine Raumkühlung anmelden oder genehmigen lassen?
Sie möchten Elektromobilität, Wärmepumpenheizung oder Raumkühlung erstmalig anschließen?
Sie haben bereits einen Anschluss und möchten eine Ladeeinrichtung, eine Wärmepumpenheizung oder eine Raumkühlung installieren?
Im Folgenden erläutern wir Ihnen alles Wichtige zum Vorgehen.
Hinweis: Für die Anmeldung von Speichern nutzen Sie bitte auf Weiteres unsere Einspeisestrecke im Netzanschlussportal.
Pflicht zur
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Anmeldung
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Meldung leistungswirksamer Änderungen
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Meldung der Außerbetriebnahme
Gemäß § 19 Abs. 2 Netzanschlussverordnung (NAV) müssen beim Netzbetreiber alle neuen Verbrauchseinrichtungen vor der Inbetriebnahme angezeigt werden, also z.B. Ladeeinrichtungen für E-Mobilität, Wärmepumpen, Speicher und Raumkühlung. Seit dem 01.01.2024 schreibt § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zudem vor, dass bei diesen sog. flexiblen Lasten nun auch geplante leistungswirksame Änderungen oder Außerbetriebnahmen einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gemeldet werden. Für die erstmalige Anmeldung und die Meldung leistungswirksamer Änderungen nutzen Sie bitte unser Netzanschlussportal.
Auch bei nachträglichem Einbau einer Ladeeinrichtung, Wärmepumpe und Raumkühlung ist dieser über unser Netzanschlussportal schon in der Planungsphase anzumelden. Nur so können wir prüfen, ob ihr Netzanschluss und auch unser Netz für die Aufnahme der höheren Leistung ausreicht.
Die Meldung einer Außerbetriebnahme ist aktuell leider bisher noch nicht über das Portal möglich. Senden Sie uns dafür bitte eine E-Mail an anschlussmanagement@do-netz.de und teilen Sie uns das Datum der Außerbetriebnahme mit der Bezeichnung der Anlagen und ihres Standorts mit. Vielen Dank!
Besonderheiten bei der Elektromobilität:
- Sie haben ein E-Auto gekauft und möchten dieses auch zu Hause laden?
Für Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung bis einschließlich 11 kW besteht eine gesetzlich verpflichtende Anmeldepflicht.
Für Ladeeinrichtungen größer 11 kW besteht zusätzlich eine gesetzliche Zustimmungs-/Genehmigungspflicht durch uns als Verteilnetzbetreiber.
Bei Wärmepumpen gilt:
Sie möchten Ihre Heizungsanlage erneuern und planen den Einbau einer Wärmepumpenheizung?
Für jede Wärmepumpe incl. der Zusatzheizung (z.B. Heizstab) besteht eine gesetzliche Anmeldepflicht durch Sie oder Ihren beauftragten Installateur, sowie eine Zustimmungs-/ Genehmigungspflicht durch uns als Verteilnetzbetreiber.
Weitere Informationen zu Wärmepumpen finden Sie bspw. hier:
Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
https://www.waermepumpe.de/waermepumpe/
Verbraucherzentrale NRW e. V.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/besser-heizen-waerme-pumpen-27199
Umweltbundesamt
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepumpe#gewusst-wie
Bei Raumkühlung gilt:
Auch für Geräte zur Raumkühlung besteht eine gesetzliche Anmeldepflicht durch Sie als Anlagenbetreiber oder Ihren beauftragten Installateur, sowie eine Zustimmungs-/ Genehmigungspflicht durch uns als Verteilnetzbetreiber.
Wichtig für Sie:
Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Fachunternehmen, damit Ihre Investition auch zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt. Sprechen Sie mit Ihrem in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Elektroinstallateur die Anpassung Ihrer Hausinstallation im Vorfeld durch! Beim Laden von Elektrofahrzeugen, bei dem Betrieb von Wärmepumpen und Geräten zur Raumkühlung wird Ihre Hausinstallation und der Netzanschluss über einen längeren Zeitraum hohen Leistungen ausgesetzt, so dass die die Hausinstallation ggfs. angepasst werden muss.
Bitte vergessen Sie nicht, nach der Inbetriebnahme noch das Formular zur Netzentgeltreduzierung auszufüllen, um von den niedrigeren Netzentgelten bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu profitieren.
Konkretes Vorgehen
Sie haben einen Stellplatz für Ihr Fahrzeug und möchten dort Ihr Elektroauto laden?
Sie wollen Ihre alte Heizung durch eine Wärmepumpenheizung ersetzten, oder Sie planen der Einbau einer Raumkühlung?
Wenn Sie bereits einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz haben, muss der Anschluss von uns überprüft werden. Falls Sie noch keinen Netzanschluss besitzen (Neubau), muss dies bei dem Anschluss berücksichtigt werden. In beiden Fällen nutzen Sie bitte unser Netzanschlussportal für die Anmeldung..
Wenn Sie Mieter oder Eigentümer einer Wohnung sind, stimmen Sie sich mit Ihrem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft ab. Die Anmeldung der Ladeinfrastruktur, der Wärmepumpe oder die Raumkühlung in unserem Portal erfolgt dann in der Regel über den Vermieter oder über den Verwalter der Eigentümergemeinschaft bzw. über den bevollmächtigten Installateur.
Eine ggf. erforderliche Anpassung Ihrer elektrischen Anlage wird Ihr Elektroinstallationsunternehmen feststellen und dann entsprechend vornehmen. Er ist Ihr Ansprechpartner für die Installation.
So gehen Sie im Detail vor: