Energy Sharing

Energy Sharing - Suchen Sie sich bei Interesse bitte einen Dienstleister!

Gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem Solarstrom

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 42c EnWG) wurde die gesetzliche Grundlage für sogenanntes Energy Sharing geschaffen.

Die Bundesnetzagentur beschreibt Energy Sharing als „gemeinsame Nutzung“ von Strom aus erneuerbaren Energien-Anlagen. Dabei wird der Strom über das öffentliche Netz geliefert. Lesen Sie hier gerne nach:

Bundesnetzagentur - Energy Sharing

 

Ansprechpartner für Interessenten für die Umsetzung des Energy Sharing ist dabei nicht der Netzbetreiber:

Lt. BNetzA Umsetzung des Energy Sharing im Dienstleistungsmodell.

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat mit der Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE Hinweise zur Umsetzung von Energy Sharing veröffentlicht. Danach ist Energy Sharing in die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen Strommarktes einzuordnen. Maßgeblich ist insbesondere, dass Einspeisungen und Entnahmen weiterhin vollständig bilanziert und den jeweiligen Bilanzkreisen zugeordnet werden.

Die Mitteilung Nr. 73 finden Sie hier: Bundesnetzagentur - Beschlusskammern - Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE

Die Bundesnetzagentur weist dabei darauf hin, dass Energy Sharing im sogenannten Dienstleistungsmodell innerhalb des bestehenden Marktmodells umgesetzt werden kann, d.h. ein vom Kunden bzw. Sharing-Lieferanten beauftragter Dienstleister übernimmt insbesondere die energiewirtschaftliche Abwicklung des Energy-Sharing-Modells.

Nach der aktuellen Einordnung der Bundesnetzagentur bestehen für Netzbetreiber im Rahmen dieses Dienstleistungsmodells damit keine weiteren Umsetzungserfordernisse, um Energy Sharing innerhalb des bestehenden Marktmodells zu ermöglichen. DONETZ bildet daher keine eigene Energy-Sharing-Abrechnung und keine wirtschaftliche Aufteilung von Energy-Sharing-Mengen ab. Das heißt:

Keine gesonderte Anmeldung des Energy-Sharing bei DONETZ erforderlich.

Sofern Energy Sharing vollständig im Dienstleistungsmodell über die bestehenden Marktrollen, Lieferanten-, Bilanzkreis-, Mess- und Abrechnungsprozesse umgesetzt wird, ist eine gesonderte Anmeldung des Energy-Sharing-Geschäftsmodells bei DONETZ als Netzbetreiber also nicht erforderlich

Unberührt davon bleiben reguläre Prozesse, die unabhängig vom Energy Sharing erforderlich sein können, zum Beispiel bei neuen oder geänderten Netzanschlüssen, Messkonzepten, Messstellen, Marktlokationen, Lieferantenwechseln, Direktvermarktung oder sonstigen Änderungen an bestehenden Anlagen oder Verbrauchsstellen. Hier sind wir weiter Ihr Ansprechpartner.

 

Das bedeutet für Sie als Interessent an einem Energy Sharing-Modell: 

Suchen Sie sich einen Dienstleister / Lieferanten, der die nachstehenden Aufgaben für Sie übernimmt, die für die Umsetzung eines Energy Sharings notwendig sind. DONETZ bietet diese Dienstleistung(en) nicht an.

 

Aufgaben, die ein Dienstleister bzw. Lieferant für Sie unternehmen muss:

Die wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Umsetzung des Energy-Sharing-Modells liegt beim Sharing-Lieferanten bzw. einem von ihm beauftragten Dienstleister. Dazu gehören insbesondere:

  • - Organisation des Energy-Sharing-Modells
  • - vertragliche Abwicklung zwischen Sharing-Lieferant und Sharing-Abnehmern
  • - Sicherstellung der Reststromversorgung
  • - Festlegung und Anwendung des Aufteilungsschlüssels
  • - Abrechnung des Energy-Sharing-Stroms gegenüber den teilnehmenden Kunden
  • - Einbindung bzw. Abstimmung mit Direktvermarktern, Lieferanten und Messstellenbetreibern
  • - Einhaltung der energiewirtschaftlichen Anforderungen
  • - Sicherstellung der erforderlichen Bilanzkreis- und Marktrollenzuordnungen

 

Aufgaben, die DONETZ übernimmt:

DONETZ verarbeitet als Netzbetreiber weiterhin die physischen Einspeise- und Entnahmemengen an den jeweiligen Marktlokationen im Rahmen der bestehenden Marktprozesse. 

Eine wirtschaftliche Aufteilung von Energy-Sharing-Mengen, eine Abrechnung des Sharing-Stroms oder die Ausgestaltung eines Energy-Sharing-Geschäftsmodells erfolgt durch DONETZ aber nicht.

 

DONETZ kann Ihnen keine(n) Dienstleister für das Energy Sharing empfehlen.

Aufgrund unserer Rolle als Netzbetreiber und der damit verbundenen Gleichbehandlungs- und Neutralitätspflichten kann DONETZ keine bestimmten Lieferanten, Dienstleister, Plattformanbieter oder Beratungsunternehmen für Energy Sharing empfehlen. Interessenten müssen eigenverantwortlich prüfen, welcher Anbieter für ihr Vorhaben geeignet ist.

 

Hinweis zum Schluss:

Die weitere praktische Ausgestaltung von Energy Sharing entwickelt sich weiterhin. DONETZ berücksichtigt die Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur, des BDEW und der Marktkommunikation und wird diese Informationen bei Bedarf aktualisieren.