Energy Sharing

Energy Sharing

Gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem Solarstrom

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 42c EnWG) wurde die gesetzliche Grundlage für sogenanntes Energy Sharing geschaffen. Damit soll es künftig möglich sein, lokal erzeugten Strom – zum Beispiel aus Photovoltaikanlagen – gemeinschaftlich über das öffentliche Verteilnetz zu nutzen.

Die praktische Umsetzung befindet sich in Deutschland derzeit noch in der Entwicklung.
Insbesondere fehlen aktuell noch:

  • einheitliche und standardisierte Marktprozesse (z. B. in der Marktkommunikation),
  • klare Regelungen zur Abrechnung und Bilanzierung sowie
  • praxistaugliche Messkonzepte.

Vor diesem Hintergrund ist eine Umsetzung derzeit noch nicht möglich.
DONETZ bereitet sich genauso wie viele andere Netzbetreiber aktuell auf die zukünftigen Anforderungen vor und wartet dabei noch auf weitere Vorgaben und Standardisierungen auf Bundesebene.

Sobald entsprechende Lösungen und Prozesse vorliegen, werden wir über die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten informieren.