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f. Steckersolargeräte

Steckersolargeräte (auch Mikro-PV-Anlagen, Plug-In-Solarstromanlagen, steckerfertige Solargeräte, steckerfertige Stromerzeugungsanlagen oder Balkonanlagen) sind die einfachste und unbürokratischste Form, Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen, und bieten damit v.a. für Mieter eine Chance, an der Energiewende zu partizipieren. 

Was sind Steckersolargeräte?

Hierfür gibt es keine Definition im Gesetz / Solarpaket 1 (Inkrafttreten 16. Mai 2024).

Der Gesetzgeber hat im Mai 2024 aber definiert, dass  Stromerzeugungsanlagen mit einer Beschränkung der installierten Leistung auf insg. 2 kW und einer Wechselrichterleistung von max. 800 VA (Wechselrichterausgangsleistung) hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers mit dem Ziel des Bürokratieabbaus für den Anlagenbetreiber nicht mehr auch beim Netzbetreiber sondern nur noch im Marktstammdatenregister von diesem angemeldet werden müssen. Sie werden  automatisch der Veräußerungsform der "unentgeltlichen Abnahme" zugeordnet.

 

Wichtig:

Die im Solarpaket 1 verabschiedeten Regeln finden keine Anwendung auf Bestandsanlagen, also auf Balkonanlagen, die vor dem 16. Mai 2024 in Betrieb genommen wurden (vgl. § 100 Abs. 21 EEG n.F.).

 

Wie erfolgt die Anmeldung und Inbetriebnahme?

  1. Prüfen Sie als Mieter*in, ob/wie Ihnen das Anbringen einer Mikro-PV-Anlage erlaubt ist. Als Eigentümer sollten Sie Ihre Eigentümergemeinschaft informieren und die dort verabschiedeten Regelungen beachten.
     
  2. Lassen Sie die Anlage von einer in einem Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachkraft einbauen bzw. diesen Ihren Einbau kontrollieren und die Anlage in Betrieb setzen. Die VDE-Vorschriften verlangen den Einbau einer Energiesteckdose (z.B. nach VDE V 0628-1). Das vereinfachte Anmeldeverfahren (d.h. der Verzicht auf die Unterschrift des Anlagenerrichters und auf die Angaben des Anlagenerrichters im Inbetriebsetzungsformular) gilt dabei nur bis zu einer Anschlussleistung von max. 600 VA).
     
  3. Registrieren Sie Ihre Anlage im  Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (spätestens einen Monat nach Installation). Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Hier finden Sie eine Registrierungshilfe

Die Anzeige der Inbetriebnahme der Anlage beim Netzbetreiber ist durch den Anlagenbetreiber nicht mehr notwendig.

Zählerwechsel?

Gem. § 10a Abs. 2, 3 EEG n.F. sind Zweirichtungszähler auch bei Balkon-PV-Anlagen zwingend erforderlich. Dieser muss nicht schon bei der Inbetriebnahme vorliegen, sondern muss unverzüglich vom Messstellenbetreiber nach Kenntnisnahme eingebaut werden.

DONETZ erfährt von der Inbetriebnahme durch das Marktstammdatenregister.  Wir werden dann, wenn erforderlich, einen Zählerwechsel vornehmen. Dafür kommen wir mit einem Terminvorschlag auf Sie zu. Wenn Sie nichts von uns hören, wird der Zähler auch nicht getauscht.

Haben Sie einen anderen Messstellenbetreiber, so sprechen Sie diesen bitte direkt an.


Bitte beachten Sie:

a) Anlagen mit einer  Wechselrichterausgangsleistung über 0,8 kVA (über alle Module) sind keine steckerfertigen Anlagen. In dem Fall gelten alle Regelungen für die normale Anmeldung von PV-Anlagen, die wir hier erläutern.

b) Steckerfertige Anlagen mit einer Wechselrichterausgangsleistung bis 0,8 kVA (aufsummiert über alle Module) sind in der Regel für die Abdeckung des Eigenverbrauchs gedacht, daher wird für eventuell eingespeiste Reststrommengen in aller Regel keine Einspeisevergütung verlangt. Sie werden nun automatisch der Vergütungsform der "unentgeltlichen Abnahme" zugeordnet. Falls Sie eine Einspeisevergütung für Ihre Anlage wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Denn: Mit dem Wunsch der Auszahlung von Einspeisevergütung entfallen die mit dem Solarpaket 1 verabschiedeten Regelung zum Verzicht auf die Anmeldung bei Netzbetreiber. Sie müssen uns dann auch als Netzbetreiber zum 28. Februar eines jeden Jahres mitteilen, wieviel Strom Sie im Vorjahr eingespeist haben. Weitere Pflichten finden Sie u.a. hier.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Informationsblatt zu steckerfertigen Stromerzeugungsanlagen der DONETZ 

Link zur Kundeninformation des Fachverbands Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen

Alle wichtigen und aktuellen Informationen finden Sie auch auf den Seiten des VDE/FNN (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.): Steckerfertige PV-Anlagen: Anschluss & Anmeldung (vde.com)

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