Am 01.03.2026 wurde die VDE AR 4105 (Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz) angepasst. In dieser wurde auch der vereinfachte Netzanschlussprozess für die sog. Kleinst-Erzeugungsanlagen beschrieben.
Was sind Kleinst-Erzeugungsanlagen?
Als Kleinst-Erzeugungsanlagen gelten Erzeugungs- und/oder Speichereinheiten mit einer Summe der maximalen Scheinleistung (Σ Sₐmax) bis 800 VA (die Ausgangsleistung des Wechselrichters).
Für diese Anlagen gilt ein vereinfachter Anschlussprozess nach der technischen Anwendungsrichtlinie VDE-AR-N 4105.
Alle erforderlichen Prozesse werden bei uns über das Netzangeschlussportal abgewickelt.
Wichtig:
Kleinst-Erzeugungsanlagen können sein:
- - Steckerfertige Anlagen: Balkonkraftwerke mit und ohne Speicher
- - Nicht-Steckerfertige Anlagen: fest angeschlossene PV-Anlagen oder Speicher
Unterschiede bei den Kleinst-Erzeugungsanlagen
| Steckerfertige Anlagen | Nicht-Steckerfertige Anlagen | |
| Anschluss | mit Stecker | fest in der Kundenanlage |
| Inbetriebnahme vor Ort | Mit Elektrofachbetrieb | Verpflichtend durch Elektrofachbetrieb |
| Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich | Nein | Ja, über Netzanschlussportal |
| Inbetriebnahme-Meldung beim Netzbetreiber | Nein | Ja, über Netzanschlussportal |
| Registrierung im Marktstammdatenregister | Ja | Ja |
| Max. kWp-Leistung | 2,0 kWp | Unbegrenzt* |
| Max. Wechselrichter-Ausgangsleistung | 800 VA | 800 VA |
* Unbegrenzt gemäß VDE-AR-N 4105; der Errichter hat jedoch sicherzustellen, dass die PV-Leistung (kWp) in einem technisch zulässigen Verhältnis zur Wechselrichterleistung steht, da eine übermäßige Überdimensionierung zu Überlastung und Schäden am Wechselrichter führen kann.
Muss meine Anlage registriert werden?
Alle Erzeugungsanlagen müssen im Marktstammdatenregister registriert werden.
Bei steckerfertigen Anlagen ohne Vergütungsanspruch erfolgt die gesetzliche Meldung gemäß § 8 Abs. 5a EEG ausschließlich über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.