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Gas aus Russland

Auswirkungen des Ukraine-Kriegs

Wegen der angespannten Lage auf den Gasmärkten hat die Bundesregierung am Vormittag des 23.06.2022 die zweite Eskalationsstufe, die sog. Alarmstufe, im dreistufigen „Notfallplan Gas“ ausgerufen.

Wir haben Ihnen hier Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt. (Stand 24.06.2022, 11.00 Uhr):

Die Ausrufung der Alarmstufe im Notfallplan Gas ist die zweite von drei Eskalationsstufen
(1. Frühwarnstufe, 2. Alarmstufe, 3. Notfallstufe) im sog. Notfallplan Gas. 

Es liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die Krisenstufen auszurufen. 

Die Alarmstufe tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Meldung zur Ausrufung der Alarmstufe hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni 2022 veröffentlicht. Die erste Stufe (Frühwarnstufe) war am 30. März 2022 durch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck ausgerufen worden.

Der „Notfallplan Gas“ wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft in Zusammenarbeit mit der Gaswirtschaft und der Bundesnetzagentur erstellt und beschreibt Vorgehen und Maßnahmen im Fall einer möglichen Knappheit von Erdgas. Ziel ist es, eine sichere Versorgung aufrechtzuerhalten. 

 

Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist aktuell weiter gewährleistet. Aber die Lage muss sehr genau beobachtet werden. Mit der jetzt ausgerufenen Alarmstufe wird die Beobachtung intensiviert und das Signal verstärkt, dass der Verbrauch aus Vorsorgegründen reduziert und Effizienzmaßnahmen ergriffen werden sollen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich allein mit der Ausrufung der Alarmstufe durch das Bundeswirtschaftsministerium erst einmal nichts. Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure - also insbesondere die Gasnetzbetreiber und die Gashändler - noch in Eigenregie um die Aufrechterhaltung einer stabilen Gasversorgung. Auch hier können die in Stufe 2 des Notfallplans Gas genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.  

Als Netzbetreiber können wir nur betonen: Die Ausrufung der Alarmstufe ist richtig. Derzeit ist die Versorgung gewährleistet, aber wir müssen unseren Blick auf den kommenden Winter richten. Es geht darum, alles für möglichst hohe Speicherfüllstände zu tun, um die Einspeicherziele zu erreichen und Vorsorge für den Winter zu betreiben. Die Energiewirtschaft steht hierzu in engem Austausch mit der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur.

Die Versorgung ist aktuell weiterhin gewährleistet. 

Für die kommende Heizperiode im Winter 2022/2023 soll ein Mix aus Maßnahmen die Versorgungssicherheit stützen: die über den Sommer gefüllten Gasspeicher, steigende Importe aus westlichen und nördlichen Nachbarländern, erste verfügbare Terminal zur Anlandung von Flüssiggastankern, Einsparungen und Effizienzen in Industrie und privaten Haushalten. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Die Versorgung ist aktuell weiterhin gewährleistet. 

Sollte Erdgas in der weiteren Folge aufgrund einer Lieferunterbrechung aus Russland tatsächlich knapp werden, wird die Bundesnetzagentur eine sogenannte „Gasmangellage“ feststellen. Erst dann wird die dritte Eskalationsstufe, die Notfallstufe, ausgerufen.

Die Bundesnetzagentur übernimmt dann eine steuernde Rolle und weist Netzbetreiber an, den Gasverbrauch in ihrem Netz zu reduzieren.

Wichtig: Auch in diesem Fall sind Haushaltskunden besonders geschützt – ebenso wie zum Beispiel soziale Einrichtungen. Deren Wärmeversorgung hat Priorität.

Die Bundesnetzagentur kann dann aber die Netzbetreiber anweisen, Großverbraucher wie Industriekunden aufzufordern, ihren Gasverbrauch umgehend zu drosseln und soweit möglich auf andere Energieträger zurückzugreifen. Unter Umständen kann es in einer weiteren Eskalation auf Anweisung der Bundesnetzagentur sogar notwendig werden, die Versorgung einzelner Großkunden mit Erdgas einzustellen.

DONETZ muss das anhand sachlich begründeter Kriterien umsetzen. Mit allen "nicht geschützten Kund*innen" wurde Kontakt aufgenommen und ihnen ist bekannt, dass sie im sehr seltenen Fall einer Krise mit einer vorübergehenden Minderung/ Abschaltung rechnen müssen

Aktuell kommt auch verstärkt Flüssigerdgas via Großtanker aus den USA nach Europa und die USA haben eine Erhöhung der langfristigen Lieferungen zugesagt. Die derzeit größten LNG-Anbieter sind Katar, Australien und auch die USA. Insbesondere dort sind viele Produzenten in der Lage, ihre Angebotsmenge kurzfristig auszuweiten, um auf eine erhöhte Nachfrage zu reagieren.

Mittelfristig werden der massive Ausbau Erneuerbarer Energien, eine diversere Lieferstruktur für alle Energieimporte und der Hochlauf von Wasserstoff entscheidend für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland sein. 

Jede Kilowattstunde Gas, die wir im Sommer einsparen, trägt dazu bei, dass wir mehr Gas einspeichern und dadurch besser durch den Winter kommen können. Daher ist jeder Bürger gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Dies gilt für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Industrie als größtem Verbraucher. Es braucht jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung.

Dazu gehören kleine Dinge im Alltag wie das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens. Noch mehr und vor allem nachhaltig Energie sparen können Hausbesitzer durch eine energetische Gebäudesanierung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.

Insbesondere im kommenden Winter sollten Haushalte auch noch stärker auf ihr Heizverhalten achten und können damit nicht nur Energie, sondern auch Geld sparen. Als Faustformel gilt: Durch ein Grad Celsius weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch um sechs Prozent reduzieren.

Oft lässt sich schon mit kleinen Maßnahmen bei der Senkung des Energie- bzw. Strom- und Gasverbrauchs viel erreichen.

Sparen beim Heizen

  • Das Zustellen des Heizkörpers mit Gegenständen, wie z. B. Möbeln sollte vermieden werden. Der sich daraus entwickelnde Hitzestau verbraucht wesentlich mehr Heizenergie.
  • Im Wohnbereich ist eine Raumtemperatur von 20°, im Schlafbereich von 18° absolut ausreichend. Wenn Sie die Raumtemperatur nur 1° senken, sparen Sie ganze 6 % an Heizenergie ein. Also einfach die Raumtemperatur der Raumnutzung anpassen!
  • Nachts können Sie die Raumtemperatur auf 17° absenken. Schließen Sie außerdem Rollläden und/oder Vorhänge.
  • Halten Sie Türen von nicht geheizten Räumen immer geschlossen.
  • Wer richtig lüften will, sollte drei- bis viermal täglich für etwa fünf Minuten das Fenster weit öffnen, also stoßlüften. Bei gekippten Fenstern ist der Belüftungseffekt eher gering, der Energieverlust dagegen extrem hoch.
  • Lassen Sie Ihre Heizung regelmäßig warten! Das zahlt sich mit Energie-Einsparungen von bis zu 4 % bei den Heizkosten aus.
  • Nutzen Sie ein modernes Heizsystem. Hier kann Sie ein Energieberater oder auch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Fachunternehmen berater. Auch im Energie-Effizienz-Haus in Dortmund-Mengede können Sie sich zu den neuesten Heiztechnologien beraten lassen.

Sparen bei der Warmwasser-Bereitung

  • Die Einstellung der Warmwassertemperatur sollte nicht über 60° Celsius liegen. Damit senken Sie Ihren Energieverbrauch. Bei höheren Temperaturen verkalken sonst sogar die Leitungen, Armaturen und Regler viel schneller.
  • Duschen ist günstiger als Baden: Ein Vollbad verbraucht etwa dreimal so viel Energie und Wasser als eine dreiminütige Dusche.

Sparen beim Kochen

  • Kochen Sie grundsätzlich mit geschlossenem Topf, bei längerer Gardauer benutzen Sie besser Schnellkochtöpfe.
  • Nutzen Sie die Nachwärme des Backofens und schalten Sie das Gerät fünf bis zehn Minuten vor Ende der Garzeit aus.

Bei weiteren Fragen können Sie sich bspw. auch an die Verbraucherberatung wenden.

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