Die Versorgung ist aktuell weiterhin gewährleistet.
Sollte Erdgas in der weiteren Folge aufgrund einer Lieferunterbrechung aus Russland tatsächlich knapp werden, wird die Bundesnetzagentur eine sogenannte „Gasmangellage“ feststellen. Erst dann wird die dritte Eskalationsstufe, die Notfallstufe, ausgerufen.
Die Bundesnetzagentur übernimmt dann eine steuernde Rolle und weist Netzbetreiber an, den Gasverbrauch in ihrem Netz zu reduzieren.
Wichtig: Auch in diesem Fall sind Haushaltskunden besonders geschützt – ebenso wie zum Beispiel soziale Einrichtungen. Deren Wärmeversorgung hat Priorität.
Die Bundesnetzagentur kann dann aber die Netzbetreiber anweisen, Großverbraucher wie Industriekunden aufzufordern, ihren Gasverbrauch umgehend zu drosseln und soweit möglich auf andere Energieträger zurückzugreifen. Unter Umständen kann es in einer weiteren Eskalation auf Anweisung der Bundesnetzagentur sogar notwendig werden, die Versorgung einzelner Großkunden mit Erdgas einzustellen.
DONETZ muss das anhand sachlich begründeter Kriterien umsetzen. Mit allen "nicht geschützten Kund*innen" wurde Kontakt aufgenommen und ihnen ist bekannt, dass sie im sehr seltenen Fall einer Krise mit einer vorübergehenden Minderung/ Abschaltung rechnen müssen