Abwicklung der Überschusserlösabschöpfung im Netzgebiet der Dortmunder Netz GmbH
Haben Sie ein Schreiben und einen sog. Quittungsbeleg des Übertragungsnetzbetreibers Amprion aufgrund des StromPBG erhalten?
Dann haben wir Ihnen hier einige FAQs zusammengestellt:
Was regelt das Strompreisbremsegesetz (StromPBG)?
Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) vom 20.12.2022 dient der Entlastung von Verbrauchern aufgrund zwischenzeitlich stark gestiegener Strompreise. Die Entlastungsmaßnahmen sollen möglichst durch Abschöpfung von Überschusserlösen bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen generiert werden.
Was bedeutet die Strompreisbremse für mich als Anlagenbetreiber?
Die Betreiber einer oder mehrerer nach § 13 StromPBG betroffener Erzeugungsanlage(n) sind verpflichtet, Überschusserlöse aus der Direktvermarktung zu ermitteln und an Ihren Anschlussnetzbetreiber zu überweisen (sog. Übererlösabschöpfung oder Mehrerlösabschöpfung). Um die Anlagenbetreiber bei der Ermittlung der Überschusserlöse zu unterstützen, haben die Übertragungsnetzbetreiber ein Berechnungsportal bereitgestellt.
Wer ist von der Überschusserlösabschöpfung des StromPBG betroffen?
Von der Erlösabschöpfung betroffen sind Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer als 1 MW.
Ausgenommen sind Anlagen, wenn sie in einem Kalendermonat Strom ausschließlich oder ganz überwiegend auf der Basis von leichtem Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Biomethan, Steinkohle, Gichtgas, Hochofengas, Kokereigas oder Sondergase erzeugen, sowie die Stromerzeugung mit ausschließlich netzgekoppelten Speichern.
Meine Anlage ist nicht größer als 1 MW, warum wurde ich angeschrieben?
Ihre Anlage wurde nach § 13 Abs. 3 Nr. StromPBG einbezogen, da sie aufgrund der Anlagenzusammenfassung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz die Schwelle von 1 MW überschreitet. Bitte weisen Sie über eine E-Mail mit entsprechenden Unterlagen nach, falls Sie der Auffassung sind, nicht von der Anlagenzusammenfassung betroffen zu sein.
Unsere Stromerzeugungsanlage gehört anteilig mehreren Eigentümern. Wer ist zur Zahlung der Überschusserlöse an den Netzbetreiber verpflichtet?
Gemäß § 14 Abs. 1 StromPBG ist der Betreiber der Stromerzeugungsanlage zur Zahlung der Überschusserlöse verpflichtet. Dabei ist es unerheblich, wer Eigentümer der Anlage ist.
Welche Abrechnungszeiträume sind zu beachten?
Der Gesetzgeber hat folgende zwei Abrechnungszeiträume definiert:
1. Abrechnungszeitraum: 01.12.2022 bis 31.03.2023
2. Abrechnungszeitraum: 01.04.2023 bis 30.06.2023
Welche Schritte sind für mich als Anlagenbetreiber erforderlich?
- Ermittlung der Abschöpfungsbeträge im Berechnungsportal der Amprion
Als Anlagenbetreiber sind Sie für die Ermittlung der korrekten Überschusserlöse verantwortlich. Diese Ermittlung führen Sie in dem seitens des Übertragungsnetzbetreibers Amprion bereitgestellten Berechnungsportal durch. Von Amprion haben Sie dazu einen Brief erhalten, in dem auch die Registrierungsdaten für das Portal enthalten waren.
Nach der Ermittlung Ihrer Überschusserlöse bzw. des Abschöpfungsbetrags erhalten Sie einen entsprechende Quittungsbeleg inkl. einer eindeutigen Quittungsnummer. Vor allem die Quittungsnummer ist für die nächsten Schritte notwendig.
- Überweisung der Überschusserlöse (inkl. Angabe der Quittungsnummer)
Als Anlagenbetreiber müssen Sie im Netzgebiet Dortmund die Überschusserlöse nicht an die Amprion GmbH sondern an die Dortmunder Netz GmbH als Ihren Anschlussnetzbetreiber überweisen. Hierzu erhalten Sie als betroffener Anlagenbetreiber ein separates Schreiben von uns.
Den im jeweiligen Quittungsbeleg genannten Betrag überweisen Sie bitte an unsere bekannte Bankverbindung auf unser Konto Nr. 001 051 024 bei der Sparkasse Dortmund, IBAN DE97 4405 0199 0001 0510 24. Bitte nehmen Sie je Quittungsbeleg eine Überweisung vor und nutzen den im Schreiben genannten Verwendungszweck. Bitte nehmen Sie je Quittungsbeleg eine separate Überweisung vor.
- Einreichung des Quittungsbelegs via E-Mail
Bitte stellen Sie uns spätestens zum Zeitpunkt Ihrer Überweisung Ihren Quittungsbeleg, den Sie von der Amprion GmbH erhalten haben, per E-Mail an info@do-netz.de . Im Betreff geben Sie bitte den Betriff „Überschusserlösabschöpfung“ an.
Was ist bei der Überweisung zu beachten?
Überweisen Sie die korrekten Geldbeträge entsprechend der jeweiligen Quittungsdatei
- Senden Sie uns vor der Überweisung den Quittungsbeleg einschließlich der Quittungsdatei(en) (inklusive Quittungsnummer) via E-Mail an info@do-netz.de
- Überweisen Sie den im Quittungsbeleg angegebenen Betrag auf unser Konto Nr. 001 051 024 bei der Sparkasse Dortmund, IBAN DE97 4405 0199 0001 0510 24 und geben Sie ausschließlich eine Quittungsnummer im Verwendungszweck an. D.h. haben Sie mehrere Quittungsnummern erhalten, ist pro Quittungsbeleg eine Überweisung durchzuführen.
- Halten Sie die Melde- und Zahlungsfristen ein.
- Abweichungen hiervon werden zur Klärung an die Bundesnetzagentur übergeben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie als Betreiber einer betroffenen Anlage für die Ermittlung der Daten und die Zahlung der Überschusserlöse die folgenden Fristen:
Ermittelte Überschusserlöse für | Frist Datenermittlung an Amprion | Frist Zahlung an DONETZ |
Dez. 2022 und 1. Quartal 2023 | 31. Juli 2023 | 15. August 2023 |
2. Quartal 2023 | 31. Oktober 2023 | 15. November 2023 |
Wen kann ich für weitere Fragen kontaktieren?
Zur fachlichen Unterstützung bei der Ermittlung Ihrer Überschusserlöse und bei Fragen zum Quittungsbeleg, den Sie im Anschluss von Amprion erhalten, wenden Sie sich bitte an die Hotline der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH), die Sie unter der Rufnummer 0800-7888900 erreichen.
Bei Fragen zur Überweisung des im Quittungsbeleg genannten Betrages senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@do-netz.de mit dem Betreff „Überschusserlösabschöpfung“. An diese Adresse ist auch der Quittungsbeleg zu senden (s.o.).