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Netzanschluss Elektromobilität

Von der Anfrage bis zur Herstellung des Netzanschlusses

Sie haben Interesse an zukunftsorientierter E-Mobilität?

Sie möchten als Privatkunde, Gewerbe, Industrie oder öffentlicher Träger Elektroladeinfrastruktur anschließen?

Dies bedarf eines ausreichend dimensionierten Stromanschlusses an unser Verteilnetz. Sollten Sie bereits über einen bestehenden Netzanschluss verfügen, ist ggf. eine Erweiterung dieses Netzanschlusses notwendig.

Den Flyer des bdew "Zuhause laden leicht gemacht" finden Sie hier.

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

Dabei berät Sie zum Beispiel Ihr Elektroinstallateur, ein Elektroplaner oder Ihr Energieversorger. Er wird Ihre Installation vor Ort prüfen und den Gesamtleistungsbedarf des Netzanschlusses ermitteln sowie die bestehende Absicherung im Übergabepunkt aufnehmen.

Bitte beachten Sie: 

Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen gemäß § 13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Der Anschluss von Ladepunkten (Ladeboxen, Ladestationen, Ladesteckdosen etc.) für Elektromobile ist abhängig von der Anschlussleistung anzumelden. Sie sind verpflichtet, Ladepunkte mit einer Leistung ab 3,6 kVA (ca. 3,3 kW) bei uns anzumelden. Sollte die zusammengefasste Leistung der Ladepunkte 12 kVA (11 kW) überschreiten, ist vorher eine Zustimmung bei uns einzuholen.

Der Anschluss von Elektroladeinfrastruktur benötigt einen ausreichend dimensionierten Stromanschluss. Dabei ist es unser Ziel, die Integration der Elektromobilität in unser Stromverteilnetz störungsfrei und kosteneffizient für Sie und alle unsere Netzkunden zu ermöglichen. Zur Durchführung einer Netzverträglichkeitsprüfung benötigen wir daher die Angabe aller relevanten Kenngrößen der von Ihnen geplanten Elektroladeinfrastruktur. Dies erledigen Sie mithilfe des Datenblatts Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge.

Mit diesen Unterlagen können wir prüfen,

  • ob ein bestehender Hausanschluss schon „bereit“ für Elektromobilität ist oder ob noch Anpassungen erforderlich sind bzw.
  • wie wir Ihre geplante Elektro-Infrastruktur an unser Netz anschließen können, um Ihnen die benötigte Leistung auch zur Verfügung stellen zu können.

Wenn uns alle notwendigen Informationen vorliegen, prüfen wir Ihre Anschlusssituation und senden Ihnen im Idealfall sofort eine Zustimmung zur Installation Ihrer Elektromobilitäts-Infrastruktur.

Sollten Sie einen neuen Anschluss benötigen oder muss der bestehende Anschluss verstärkt werden, so nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und bitten Sie, dies online zu beantragen. Dann erhalten Sie von uns ein individuell auf Ihre spezielle Situation zugeschnittenes Angebot zur Anpassung Ihres Anschlusses oder für einen neuen Anschluss.

Wollen Sie sparen?

Dann stimmen Sie zu, dass wir Ihre Ladeeinrichtung für Elektromobilität netzdienlich steuern dürfen. So sparen Sie sowohl bei notwendigen Anpassungen Ihres Hausanschlusses bzw. bei Ihrem neuen Netzanschluss als auch bei den Netzentgelten. Weitere Infos finden Sie hier.

Bitte senden Sie uns zugesandten Kundenauftrag und die Verträge rechtsverbindlich unterschrieben zu. Das von uns gegengezeichnete Vertragsexemplar und die Auftragsbestätigung erhalten Sie von uns zurück.

Danach führen wir die erforderlichen Arbeiten durch. Den genauen Termin stimmen wir natürlich mit Ihnen ab.

Dann können Sie Ihren Elektroinstallateur oder Planer mit der Ausführung der Arbeiten zur Installation Ihrer Ladepunkte beauftragen.

Ist alles fertig, wird der Installateur den Antrag zur Inbetriebsetzung für den Zähler zur Abrechnung des für Elektromobilität entnommenen Stroms bei uns einreichen. Für diesen Strom zahlen Sie dann nach § 14a EnWG ein reduziertes Netzentgelt.

Haben Sie noch Fragen?
Hier finden Sie unsere FAQs.

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