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Erdgasumstellung

L-Gas wird auf H-Gas umgestellt

Vielleicht haben Sie es bereits gelesen, dass in Deutschland alle mit L-Gas versorgten Haushalte auf H-Gas umgestellt werden.

Das Wichtigste gleich zu Beginn: In Dortmund trifft das nur auf sehr wenige Haushalte und Unternehmen zu.

Sie müssen sich erstmal um gar nichts kümmern. Wenn Sie nicht in dem unten gezeigten Bereich wohnen, erhalten sie keine Informationen und gehören auch nicht zu den 1.100 Haushalten, die umgestellt werden müssen.

Wir sorgen dafür, dass wir diese Marktraumumstellung für unsere Kund*innen einfach und gut abgestimmt über die Bühne bringen. Wir haben uns dazu mit den Stadtwerken Hemer, Iserlohn, Menden und Schwerte zusammengetan und die Arbeitsgemeinschaft „ARGE Sauerland“ gegründet.

Hintergrund

Die Dortmunder Netz GmbH ist Ihr Netzbetreiber vor Ort und für die zuverlässige Versorgung mit Wasser, Strom und Gas verantwortlich. In Deutschland gibt es zwei Gasqualitäten: L-Gas (L=„low caloric“, niedriger Energiegehalt) und H-Gas (H= high caloric, höherer Energiegehalt). Beide haben verschiedene Zusammensetzungen und unterscheiden sich vor allem in ihrem Brennwert. In unserem Netzgebiet werden fast alle Haushalte mit H-Gas versorgt, nur wenige mit dem sogenanntem „L-Gas“ aus den Niederlanden.

Rückläufige Fördermengen und ein erhöhtes Erdbebenrisiko in den Niederlanden sind u. a. Gründe, weshalb uns L-Gas in Zukunft nur noch sehr begrenzt zur Verfügung stehen wird. Deshalb wird in allen mit L-Gas versorgten Gebieten (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz) die Versorgung nach und nach auf H-Gas umgestellt. Dieser Prozess erstreckt sich über mehrere Jahre und soll nach aktuellen Planungen für alle betroffenen bundesdeutschen Gebiete im Jahr 2030 abgeschlossen sein.

Für die Umstellung müssen in den rd. 1.100 Dortmunder Haushalten und Unternehmen die erdgasbetriebenen Geräte, wie beispielsweise Heizungsanlagen oder Erdgasherde, technisch angepasst werden, um das H-Gas sicher nutzen zu können.

Erhebung- und Anpassungsphase der Gasverbrauchsgeräte

Für eine weiterhin zuverlässige und sichere Funktion der Gasgeräte wurde die Erfassung und Anpassung jedes Gerätes auf den neuen Brennwert durch einen Fachbetrieb notwendig. Die Erhebung der Geräte, die DONETZ ab dem 4. Quartal 2021 durchgeführt hat, ist inzwischen abgeschlossen. DONETZ hat dafür in jedem Haushalt die Daten der Gasgeräte vor Ort aufgenommen.

Die Anpassung läuft noch bis Ende des Jahres. Das Projekt der Marktraumumstellung ist dann erst abgeschlossen. Bis dahin werden noch einige Gasverbrauchsgeräte im Netzgebiet angepasst.

Umstellungstermin

Der Termin der Erdgasumstellung in Dortmund war der 26. September 2023.

 

Kostenerstattung

Kostenverteilung der Erdgasumstellung

  • Wie werden die Kosten der Erdgasumstellung verteilt?

Nach § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ist dafür der jeweilige Netzbetreiber zuständig. Für Ihren Gasanschluss ist das die Dortmunder Netz GmbH. Dies gilt auch, wenn Sie Ihr Gas bei einem anderen Anbieter beziehen. Die Kosten werden zunächst von der Dortmunder Netz GmbH übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt.

Kosten bei Gerätemängeln oder Geräteaustausch

  • Wer trägt die Kosten, wenn mein Gasgerät Mängel hat oder ausgetauscht werden muss?

Wenn Ihr Gerät anpassungsfähig ist und keine Mängel hat, entstehen für Sie keine unmittel­baren Kosten durch die Erdgasumstellung. Die Kosten zur Behebung von Mängeln wie Reparatur oder Wartung sowie der Austausch von Gasgeräten trägt jedoch der Geräteeigentümer.

Hinweis für Installateure: 
Das Formblatt für den Austausch oder die Stilllegung des Gasgerätes finden Sie hier. Bitte nach dem Ausfüllen direkt an marktraumumstellung@do-netz.de schicken. 

Kostenerstattungsmöglichkeiten

  • Kostenerstattung nach § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

Entscheiden Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung dafür, ein altes Gasverbrauchsgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gerät.

Bedingungen für die Kostenerstattung:

Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigen­türmer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasver­brauchsgeräts sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugeräts müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät weniger als 2 Jahre vor dem Schalttermin und vor der notwendigen Anpas­sung installiert wurde.

Der Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € ist in der Regel mit anderen Förde­rungen/Finanzierungen kombinierbar.

Antragsformular und Formblatt zur Kostenerstattung nach § 19a EnWG (hier online ausfüllbar)

Antragsformular und Formblatt zur Kostenerstattung nach § 19a EnWG (ausdrucken und manuell ausfüllen)
 

  • Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gasgerätekostenerstattungsverordnung)

Bedingungen für die Kostenerstattung:

  • Der Kostenerstattungsanspruch nach GasGKErstV für technisch nicht anpass­bare Gasgeräte greift zusätzlich zum Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG.
  • Die Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG müssen daher ebenfalls erfüllt sein.
  • Zudem gilt der Anspruch nach GasGKErstV nur für Gasgeräte zum Zweck der Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung.
  • Die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs nach der GasGKErstV ist gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Gasgeräts:
    • Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins nicht älter als zehn Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstat­tungsanspruch i. H. v. 500 €.
    • Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als zehn Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i. H. v. 250 €.
    • Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i. H. v. 100 €.
  • Der Eigentümer hat das Alter des Gasgeräts nachzuweisen. Dieses ist in der Regel anhand des Typschilds des Gasgeräts zu bestimmen.
  • Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Feststellung der Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird.

Antragsformular und Formblatt zur Kostenerstattung nach GasGKErstV (hier online ausfüllbar)

Antragsformular und Formblatt zur Kostenerstattung nach GasGKErstV (ausdrucken und manuell ausfüllen)

Erdgasbüro

Weitere Informationen und Terminvereinbarungen sind unter folgender Telefonnummer und E-Mailadresse möglich:

Telefonnummer: 0231.54497-025

E-Mailadresse: marktraumumstellung@do-netz.de 

Erklärfilme

Erklärfilm 1: Allgemeine Informationen zur Erdgasumstellung

Allgemeine Information: ...

Erklärfilm 2: Erhebung, Anpassung und Qualitätskontrolle

Interessante Links

Mehr Informationen finden Sie auf der Plattform zur Erdgasumstellung oder auch bei der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentrale.

Haben Sie weitere Fragen? 

Senden Sie uns eine E-Mail an marktraumumstellung@do-netz.de.

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