Informationen
- zur befristeten Neuregelung vom 03.08.2023 bis 30.06.2023 für die Genehmigung von Anschlussbegehren sowie
- zur geänderten steuerlichen Gesetzgebung seit 01.01.2023 bei Kleinanlagen
finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie ggf. keine Umsatzsteuer mehr zahlen sollten, müssen Sie uns dennoch für eine ordnungsgemäße Abrechnung Ihrer Einspeisevergütung Ihre Steuernummer mitteilen (zu finden z.B. auf Ihrer Steuererklärung).