Hinweise zu Werbeschreiben rund um Smart Meter
Derzeit erreichen uns erneut vermehrt Rückfragen unserer Kunden zu Werbeschreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH, einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber, in denen der Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) beworben wird. Die Schreiben werden großflächig an Haushalte versandt und können den Eindruck vermitteln, dass kurzfristig Handlungsbedarf besteht oder ein zeitnaher Vertragsabschluss erforderlich ist.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist DONETZ für den gesetzlich vorgesehenen Rollout moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme in Dortmund verantwortlich. Alle Dortmunder*innen erhalten bis spätestens 2032 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben entweder eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Über einen konkreten Einbautermin werden betroffene Kund*innen von DONETZ rechtzeitig informiert (mind. 3 Monate vor Einbau).
Werbeschreiben von wettbewerblichen Messstellenbetreibern – wie die, die sich derzeit im Umlauf befinden – erfolgen eigenständig und nicht im Auftrag von DONETZ oder offiziellen Behörden. Für Empfänger*innen besteht keine Verpflichtung, auf entsprechende Schreiben zu reagieren.
In einigen Werbeschreiben wird auf mögliche finanzielle Vorteile hingewiesen, beispielsweise durch reduzierte Netzentgelte. Hierzu ist wichtig zu wissen: Der Einbau eines Smart Meters allein begründet weder einen Anspruch auf eine staatliche Förderung noch automatisch auf reduzierte Netzentgelte. Entsprechende Vergünstigungen sind an weitere gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, etwa den Betrieb bestimmter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen.
DONETZ empfiehlt betroffenen Bürger*innen daher, entsprechende Schreiben kritisch zu hinterfragen und im Zweifel direkt Kontakt mit dem Servicecenter von DONETZ per Telefon (0800.54497-77 (kostenlos aus den deutschen Telefonnetzen)) oder E-Mail (info@do-netz.de) aufzunehmen.