DONETZ ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) seit 2025 verpflichtet, jährlich die Fernsteuerbarkeit steuerbarer Stromerzeugungsanlagen im Dortmunder Netzgebiet zu testen.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Anlagen betroffen sind, wie der Test abläuft und was Betreiber*innen beachten müssen.
Warum wird getestet?
Seit 2025 sind alle Netzbetreiber in Deutschland durch § 12 Abs. 2b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, die Steuerung von Stromerzeugungsanlagen einmal jährlich zu prüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass Anlagen im Bedarfsfall ihre Einspeiseleistung kurzfristig reduzieren können, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.
Viele Anlagen müssen schon seit Jahren technisch so ausgestattet sein, dass ein Netzbetreiber ihre Einspeiseleistung bei Bedarf reduzieren kann. Dazu gehören Geräte wie Funk‑Rundsteuerempfänger (FRE) oder Systeme, die ein Steuersignal per Fernwirktechnik verarbeiten. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG).
Wenn ein intelligentes Messsystem (iMSys) eingebaut ist, muss die Anlage über eine passende Steuerungseinrichtung damit verbunden sein. DONETZ überprüft deshalb nun jährlich, ob diese Technik zuverlässig funktioniert.
Welche Anlagen sind vom Test betroffen?
Der gesetzliche Test gilt für:
- alle steuerbaren Anlagen ab 100 Kilowatt sowie
- alle Anlagen, die per Gesetz jederzeit durch den Netzbetreiber steuerbar sein müssen – unabhängig von ihrer Leistung.
Zu diesen Anlagen gehören auch Stromspeicher.
Im Jahr 2025 wurde der Test in kleinerem Umfang durchgeführt. Ab 2026 werden alle steuerbaren Anlagen einbezogen.
Wie läuft der Test ab?
DONETZ wird ab Mai 2026 die Erzeugungsleistung der betroffenen Anlagen für mindestens 30 Minuten und höchstens etwa 60 Minuten reduzieren. Der genaue Zeitpunkt kann nicht vorab genannt werden, da er von verschiedenen Faktoren abhängt.
Die Abregelung erfolgt nicht bei allen Anlagen gleichzeitig. Stattdessen wird in Gruppen gearbeitet, damit das Stromnetz stabil bleibt.
Außerdem richtet sich der Testzeitpunkt nach der Art der Erzeugung:
- Solaranlagen bei guter Sonneneinstrahlung,
- Windenergieanlagen bei geeigneter Windlage,
- wärmegeführte KWK‑Anlagen eher bei kühlem Wetter (voraussichtlich ab Herbst/Frühjahr).
Für Betreiber*innen ist während des Tests nichts weiter zu tun.
Wichtige Hinweise für Anlagenbetreiber*innen
Eine Entschädigung für mögliche Ertragsverluste ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wenn ein Direktvermarkter Strom aus der Anlage verkauft, sollte dieser über den Test informiert werden.
Sollte ein Test nicht erfolgreich sein, müssen Netzbetreiber laut Bundesnetzagentur entsprechende Sanktionen verhängen. DONETZ informiert Betreiber*innen selbstverständlich direkt, falls es während des Tests zu Auffälligkeiten kommt.
Hier noch einige FAQs zum Test:
FAQ – Häufige Fragen zum Test der Fernsteuerbarkeit
Warum führt DONETZ den Test durch?
DONETZ ist seit 2025 gesetzlich verpflichtet, die technische Steuerbarkeit von Stromerzeugungsanlagen nach § 12 Abs. 2b EnWG jährlich zu prüfen, um die Netzstabilität sicherzustellen.
Welche Anlagen sind betroffen?
Betroffen sind Stromerzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt sowie alle Anlagen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben jederzeit vom Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Dazu gehören auch Stromspeicher.
Wie läuft der Steuerungstest ab?
Die Anlagen werden einmal jährlich für mindestens 30 Minuten und höchstens rund 60 Minuten ferngesteuert abgeregelt. Der Test erfolgt gruppenweise, um die Netzstabilität zu schützen. Der genaue Zeitpunkt hängt von Wetter und Erzeugungsart ab.
Müssen Betreiber*innen etwas tun?
In der Regel nicht. Die Steuerung erfolgt automatisch. Betreiber*innen mit Direktvermarkter sollten diesen über den Test informieren.
Wann findet der Test statt?
Der Test erfolgt voraussichtlich ab Mai 2026. Ein exakter Zeitpunkt kann nicht vorab genannt werden, da er von Witterung und Netzbedingungen abhängt.
Kann ich während des Tests weiter Strom verbrauchen?
Ja. Der Test betrifft ausschließlich die Einspeisung der Anlagen, nicht den Stromverbrauch.
Erhalte ich eine Entschädigung für entgangene Erlöse?
Nein. Das Gesetz sieht keine Entschädigungspflicht für Einspeiseverluste während des Tests vor.
Was passiert, wenn meine Anlage nicht reagiert?
In diesem Fall nimmt DONETZ direkten Kontakt auf. Zusätzlich sieht die Bundesnetzagentur Sanktionen für nicht erfolgreich getestete Anlagen vor.