Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende novelliert worden. Die Änderung ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten.
Weitere Informationen insbesondere zu den gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen für Standard- und Zusatzleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html
DONETZ analysiert aktuell die Auswirkungen des Gesetzes u.a. auf den Rollout von intelligenten Messsystemen (iMSys).
Unsere Internetseite wird daraufhin sukzessive aktualisiert.
Einige FAQs vorab:
Gibt es einen gesetzlichen Rollout-Fahrplan?
Ja, Sie finden ihn auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Infografiken/Energie/infografik-smart-meter-rolloutfahrplan.html
Wann bekomme ich ein intelligentes Messsystem?
Sie bekommen von uns ein Anschreiben mind. 3 Monate bevor eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem bei Ihnen eingebaut wird. Dabei halten wir uns selbstverständlich an die gesetzlich definierten Fristen.
Kann ich jetzt schon ein intelligentes Messsystem erhalten?
Sie haben Interesse daran, im Rollout vorgezogen zu werden?
Dafür werden wir in Kürze ein Webformular auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen, mit dem Sie die vorzeitige Ausstattung Ihrer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem beantragen können. Wir prüfen dann, ob Sie schon vor dem im Rollout geplanten Termin ein iMSys bekommen können, und nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf.
Ab 2025 werden Sie lt. aktuellem Gesetzesstand in jedem Falle einen Anspruch darauf haben, ein intelligentes Messsystem unabhängig von unserer Rollout-Planung zu bekommen.
Bitte haben Sie also noch etwas Geduld. Dies ist auch für Sie vorteilhaft, denn ein vorzeitiger Austausch ist - auch nach dem novellierten MsbG - eine sog. Zusatzleistung des Netzbetreibers, für die für Sie zusätzliche Kosten anfallen.
Wieviel kostet mich der Einbau und der laufende Betrieb eines intelligenten Messsystems?
Das kommt auf den individuellen Einzelfall an, beispielsweise Ihren Jahresstromverbrauch, den Betrieb und die Größe einer von Ihnen betriebenen Erzeugungsanlage oder das Vorhandensein von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Zudem kann es sein, dass Sie bei Ihrem Stromlieferanten einen Pauschalpreis unabhängig von der Messeinrichtung zahlen.
Bitte beachten Sie daher unser jeweils aktuell veröffentlichtes Preisblatt.
Bis Ende des Jahres 2023 gelten die auf unserer Homepage veröffentlichten Preisblätter 3 Entgelte für moderne und intelligente Messsysteme und 4 Entgelte für Zusatzleistungen.
Für unsere Leistungen ab dem Jahr 2024 werden wir rechtzeitig neue Preisblätter veröffentlichen, die die Preisobergrenzen für Standard- und Zusatzleistungen des geänderten Messstellenbetriebsgesetzes enthalten.